595Uebung auch wohl so nachtheilig sei, als manoft behauptet hat. S. 476.Sechs u. zwanzigster Brief. S. 478—49An Hrn. Schullehrer S***Warum es in jeder Schule unverbrüchlichesGesetz seyn müsse, hochdeutsch zu sprechen, S.478. Einfluß dieses Gesetzes auf die Erlernun-der Kunst, seine Gedanken schriftlich auszu-drücken. S. 481. Daß der Lehrer bei der An-leitung zum hochdeutschen Ausdruck in Spracheund Schrift von Erzählungen auszugehen habe.S. 483. Daß er nachher sie müsse schreibenkassen, was sie gelernt und überdacht haben.S. 486. Anmerkung über die Frage: Ob dasjedesmalige Sonntagsepangelium wöchentlichzur Uebung von den Kinder dürfe abgeschrie-ben werden? S. 487. Von den Tagebüchernder Kinder. S. 488. Von andern schriftlichenAufsätzen verschiedener Art. S. 490. Ueberden Unterricht in der Orthographie. S. 494.Anmerkung über ein Mittel zur Schärfung deskindlichen Verstandes. S. 496.Sieben u. zwanzigster Brief. S. 500-519.An Hrn. Schullehrer A-Ueber die Bildung des Herzens der Kinder.S.Pp 2
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2 (1791)
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595
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