3513Zwanzigſter Brief.###170An Herrn Schullehrer R..TDas hätte ich nicht gedacht, mein Freund!daß Sie auch noch die Unbeſonnenheit begehen,undeidistet.er sowohl in diesem, als in dem vorhergehendenBriefe Gelegenheit dazu hatte, und auch aus meh-rern darin enthaltenen Aeusserungen wichtige Re-geln in Betreff des Tadelns abſtrahirt werdenkonnten. Ich will also hier kürzlich nachholen,was von ihm übersehen worden ist.1) Kinder müssen nicht immer öffentlich geta-delt werden. Denn oft wird ihre Ehrliebe dadurchzu sehr gekränkt, und geheimer Tadel macht auchoft noch tiefern Eindruck. 2) Noch weniger darfder öffentliche Tadel viel Bitterkeit verräthen.Das ist lieblos, und erzeugt Leidenschaften. 3) Auchdürfen vor allen Dingen keine Schimpfworte da-bei gebraucht werden. Sonst ists kein Wunder,wenn die Kinder das Schimpfen als erlaubt anse-hen lernen. 4) Ferner darf man auch kein Kindgegen andere Kinder insgeheim tadeln. Das istdem Ansehen des Lehrers zuwider, und bewirkt beiden letztern schnöde Verachtung des getadeltenKin-
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2 (1791)
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