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2 (1791)
Seite
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596S. 500. Was der Lehrer dazu in der Schulebeitragen könne. S. 502. Nutzen der Denk-sprüche in dieser Hinsicht. S. 503. Der Leh-rer darf nicht blos anzeigen, daß man guthandeln müsse, sondern auch warum? undwie? S. 504. Gebrauch der Erzählungen voneinzelnen guten und auffallend bösen Handlun-gen dabei. S. 507. Ein wichtiger Vortheil derErkundigung nach dem Betragen der Kinderausser der Schule. S. 509. Ueber die Einfüh-rung monatlicher Zeugnisse von den Kindern.S. 512. Aufsicht über ihre Sitten. S. 513.Unterricht, den ihnen der Lehrer in dieser Rück-sicht zu ertheilen hat. S. 514.Acht u. zwanzigster Brief. S. 520533.An Hrn. Schullehrer MFehlerhafte Einrichtung des öffentlichenExamens der Kinder. S. 521. Zwecklosigkeitder damit verbundenen Redeübungen. S. 523.Anordnung eines vierteljährigen Privatexa-mens. S. 525. Eine Veranstaltung, wodurches leicht möglich wird, die Kinder anzuzei-gen, welche die Schule versäumt haben. S.527. Charakteristik der Kinder bei Gelegen-heit des Privatexamens. S. 528. Zweckmäßi-gere