590auch noch einen andern guten Erfolg für denVerstand oder das moralische Gefühl der Kin-der haben müsten. S. 328. Noch einige an-dere Verhaltungsregeln bei Bestrafungen. S.334. Wie man die Strafen seltner und wich-tiger machen könne. S. 337. Nachtheile derblos positiven Strafen. S. 339. In welchenFällen positive Strafen angewandt werden dür-fen. S. 345. Daß die Strafinstrumente nichtin, sondern ausser der Schule aufbehalten wer-den müssen. S. 349. Anmerkung über das Ta-deln der Kinder. S. 350.######Zwanzigster Brief. S. 351—358.An Hrn. Schullehrer R-Ob man die Kinder bei den Unterweisun-gen in der Religion bestrafen dürfe. S. 353.Daß die Kinder für die Religion anfangs nurdurch die Art, wie sie ihnen vorgetragen wird,können eingenommen werden. S. 354. Schäd-licher Einfluß der Strafen beim Religionsun-terricht auf die Religiosität selbst. S. 355.Wie der Lehrer sich bei diesem Unterricht ei-gentlich verhalten sollte. S. 356. Wie die Nach-läßigkeit der Kinder dabei bestraft werdenmüste.
Druckschrift
2 (1791)
Seite
590
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten