554Eben daraus aber werden Sie nun gewißauch mit Recht den Schluß herleiten, daß esauf keine Weise gebilligt werden könnte, wennSie darauf dringen wollten, Ihren Günstlingvon der Verbindlichkeit, sich prüfen zu lassen,loszusprechen. Es ist vielmehr, im Fall erseine Gesinnung nicht ändert, Ihre Pflicht,keine weitere Rücksicht auf ihn zu nehmen, son-dern sich nach einem andern Schullehrer umzu-sehen, welcher weniger geneigt ist, ein wohl-thätiges Gesetz zu schmähen.Ueberhaupt aber will ichs Ihnen bei dieserGelegenheit empfohlen haben, vorzüglich auchden Character und das Betragen des Mannes,den Sie zu erwählen gedenken, mit in Rech-nung zu bringen. Er darf eben so wenig leicht-sinnig, oder stürmisch und aufbrausend, alsträge und phlegmatisch seyn. Er muß im Ge-gentheil gerade die Beſchaffenheit haben, daßer seinen Zöglingen auch in allen Stücken eingutes Beispiel geben kann.Die Macht eines solchen guten Beispiels istbewunderungswürdig. Es richtet, wie manschon — wer weiß, wie oft? — erinnert hat,in
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2 (1791)
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554
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