552müsten, im Fall der Erledigung einer Schul-stelle abgedankte Soldaten zu Lehrern zu neh-men. Denn dieser wunderliche Einfall, derdem vorigen Könige von Preussen durch einenſeiner Offiziere, welcher doch nur mit denWaffen umgehen konnte, zugeflistert wurde,schließt allerdings jede sorgfältige Prüfung aus.Allein ein Mann, der sich nun einmal demSchulamte ausschließlich gewidmet hat, be-rechtigt auch zu der Erwartung, daß er seineSchulkenntnisse einer Prüfung werde aus-setzen dürfen. Ja, diese Prüfung sollte nichtnur dann Staat finden, wenn er sich bei vakan-ten Schulstellen unter die wählbaren Subjecteaufnehmen läßt, sondern auch ausser dem zuanderer Zeit bisweilen wiederholt werden,weil dieses manchen schläfrigen Lehrer wecken,und manchen Lehrer von Talenten sowohl em-pfehlen, als in seinem Fleiße stärken und erhalten würde.Eine solche Prüfung aber müste sich nichtnur über alle die Fächer erstrecken, worin erUnterricht geben muß, (ob man gleich in die-ser Rücksicht weder ein gar zu großes Gedächt-niß, noch überhaupt eigentliche Gelehrsamkeitbei
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2 (1791)
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552
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