551ralische Bildung der Kinder anzuvertrauen,als daß man es auf Treue und Glauben thun,oder sich dabei bloß auf seinen bisherigen gu-ten Ruf verlassen sollte. Dieser gute Ruf istoft sehr betrügerisch. Oft ist Familieninteressedabei mitwirksam gewesen, und oft ist er auchnur daher entstanden, weil der Mann an die-sem oder jenem Orte, wo vielleicht vor ihm einsehr elender Schullehrer war, sich besondersauszeichnete. Daraus folgt aber noch nicht,daß er auch in jede andere Stelle passen, undsich auch da wieder vortheilhaft auszeichnenwerde. Oft ist ausserdem ein solcher Mann alsSchullehrer auf dem Lande sehr brauchbar,weil er z. B. neben den nothwendigsten Schul-wissenschaften auch gute Kenntnisse von der Land-wirthschaft hat, die er nicht nur daselbst in Aus-übung bringen, sondern auch weiter ausbrei-ten kann. Allein auch daraus folgt noch nicht,daß er in einer Bürgerschule eben so brauchbarseyn werde, ob gleich da schon wieder mehrereandere Kenntnisse, z. B. Kenntnisse von ver-schiedenen Handwerken, erforderlich sind.Deswegen also deucht mir, ist hier in jedemFalle ein Examen durchaus nöthig. Ein ande-res wär' es freilich, wenn wir uns verpflichtenmü-M m 4
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2 (1791)
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551
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