530sich vorzüglich ausgezeichnet hätte, und manmit Rücksicht auf seine Gemüthsart vorausfä-he, daß aus der öffentlichen Bekanntmachungdieses Guten oder Bösen nicht nur kein Nach-theil / sondern sogar überwiegender Vortheilentstehen würde, könnte man allenfalls von je-ner Regel auch eine Ausnahme machen.Zum andern würden zu einem solchen Examenauch einige benachbarte Gelehrte, und beson-ders Schulmänner von bekannter Geschicklich-keit und Erfahrung, eingeladen werden müs-sen, damit sie an der Prüfung der KinderTheil nehmen möchten. Auf diese Weise wür-de es den Kindern beim Examen sichtbar, daßes weder ihren Mitbürgern an dem Orte ihresAufenthalts, noch überhaupt dem Publicogleichgültig sey, ob sie fleißig und gut wären,oder nicht. Und nun diesen wichtigen Gedan-ken in ihren Seelen nicht zu übertäuben, dürftealso auch jener Tag kein allgemeines Jubelfestseyn, und keine theatralische Belustigungenherbeiführen — er müste vielmehr durch stille,der Sache angemessene Feierlichkeit sich aus-zeichnen. Wollten dabei nun ein Paar studi-rende Jünglinge selbstausgearbeitete Vorre-den und Schlußreden halten; so könnte ihnendieſes
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2 (1791)
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530
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