Druckschrift 
2 (1791)
Seite
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525eine bessere Einrichtung desselben, als siebisher in unsern Gegenden gewesen ist.Und da scheints mir zuerst, als wenn einehalbjährige Prüfung nicht ganz hinreichendwäre. Auch ein Vierteljahr ist schon ein merk-licher Abschnitt der Jugendzeit, und der Ver-lust desselben ein wichtiger Verlust. Daherwäre es gewiß auch sehr vortheilhaft, wenn dieKinder wenigstens alle Vierteljahr neuen An-trieb zum Fleiß und zu guter Aufführung erhiel-ten. Aber wie nun? So oft könnte wohlschwerlich ein öffentliches Examen gehaltenwerden. Dies wäre auch nicht einmal rath-sam, weil dadurch die Feierlichkeit desselbenvieles verlieren würde. Es müste also allemalein Vierteljahr vor dem halbjährigen öffentli-chen Examen ein Privatexamen angestellt wer-den, wobei nur die Prediger des Orts, dieSchulaufseher, einige Magistratspersonen unddie Aeltern der Schulkinder zugegen seyndürften. Der Lehrer müste dabei, so wie beidem öffentlichen Examen, von seinen bisheri-gen Bemühungen Rechenschaft geben, und anzeigen, was er mit seinen Zöglingen behandelthabe, und wie weit er darin mit ihnen gekom-men