526men sey. Und dann müste jeder unter den An-weſenden das Recht haben, | ſie in den angezeig-ten Sprachen, Künſten, Wiſſenſchaften, inder Religion u. s. w. entweder selbst zu exami-niren, oder zu bestimmen, worüber der Leh-rer sie examiniren sollte, oder auch wohl zurPrüfung ihres Verstandes ihnen einige andereFragen vorzulegen. Fände sich nun hie oderda ein Kind, welches wenig oder gar nichts zuantworten wüste; so würde der Grund davonuntersucht. Wäre der Grund davon nurSchuͤchternheit; so bemuͤhte man sich, es auf-zumuntern, oder man ließe ihm Zeit, sich zuerholen *). Wäre der Grund davon Trägheitund Mangel an Aufmerksamkeit; so würdenihm liebreiche Ermahnungen gegeben, sich inder Folge mehr zu befleißigen, weil davon seineeigene Glückseligkeit abhänge, und jeder in derGesellschaft diese Glückseligkeit gern befördernmöch-*) Ueberhaupt müssen selbst unrichtige Antworten ei-nes Kindes nicht immer geradezu verworfen wer-den. Man muß es vielmehr alsdenn meist durchNebenfragen auf die richtigere Antwort zu leitenſuchen, weil es ſonſt ſchüchtern wird, und ſichhernach vielleicht gar nicht mehr getraut, zu ant-A. d. H.worten.
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2 (1791)
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526
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