494Werth jenes flüchtig, und dieſes bedachtſamergefaßten Briefes einzusehen.Uebrigens versteht es sich von selbst, daßmit dem allen zugleich Unterricht in der Ortho-graphie verbunden werden müsse. Der Lehrermuß die schriftlichen Arbeiten der Kinder im-mer auch in dieser Rücksicht untersuchen. Frei-lich darf er dabei die wahrgenommenen Fehlernicht allemal selbst verbessern. Dies würdeoft nur die Trägheit und Unachtsamkeit stär-ken. Nur dann, wenn die Kinder sich selbstnicht helfen können, muß er ihnen zu Hülfe ei-len. Sonst aber muß er z. B. die fehlerhaftgeschriebenen Stellen nur unterstreichen, undihnen anzeigen, daß sie hier Fehler aufzusuchenund zu verbessern hätten — oder er muß dieArbeit des einen Schülers dem andern zurBeurtheilung übergeben, und dadurch beidegleichsam eifrig machen, den andern über orthographiſchen Fehlern zu ergreifen. Auf dieArt wird er natürlicher Weiſe ganz unvermerkteine Fertigkeit in der Rechtschreibung erzwin-gen.In den Rochowischen Schulen wird die Or-thogra⸗
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2 (1791)
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494
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