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2 (1791)
Seite
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353.Vergeſſenheit gerathenen Spruch u. ſ. w. aufder Stelle mit gewaltiger Hand beſtrafen wür-den. Neulich haben sie sogar ein kleines Kind,welches noch kaum lesen kann, Ihren höchstenUnwillen fühlen lassen, bloß aus dem Grunde,weil es ſich das Evangelium vom verfloſſenenSonntage nicht bemerkt hatte. Ums Himmelswillen! denken Sie denn gar nicht nach überdie Pflichten Ihres Amts? Muß noch ein Un-bekannter sich Ihnen in einem Briefe nähernum Sie aufmerksam darauf zu machen?Ich will hier gar nicht einmal von IhrerStrafmethode überhaupt, und eben so wenigvon dieſer ſpeciellen Veranlaſſung zur Strafereden. Das würde vielleicht nur verlorne Mü-be ſeyn. Ich moͤchte nur wiſſen, wie Sie esverantworten können, daß Sie die Religionalsden Gesetzen des Wahren und Guten leiten lasse.9) Ist übrigens ein Kind von dem Lehrer einmalungerechter Weise getadelt worden; so darf er sichnicht schämen, den Tadel wieder zurückzunehmen.Das erfordert nicht nur die Billigkeit, sondernsibßt auch den Kindern Billigkeit ein. Winkegenug!A. d. H.