352und Jhre Lehrlinge ſelbſt beim Religionsunter-richt für jede unrichtige Antwort, für jeden inVer-Kindes. 5) Eben so wenig darf man den bloßenMangel an Fähigkeiten tadeln, und z. B. im-mer von dummen Knaben u. dgl. reden. Wervon Natur träge ist, werde vielmehr gelobt, wenner irgend etwas auch nur halb gut gemacht hat!Sonst wird er mismüthig, und oft sogar murrsin-nig gegen den Urheber seiner wenigen Fähigkeiten.Nur Trägheit aus Nachläßigkeit verdient Tadel.6) Auch darf der Tadel nicht allemal ausdrückli-cher Tadel seyn. Schon von einem Kinde, wel-ches seine Pflicht nicht sonderlich erfüllt hat, schwei-gen, seiner nicht einmal gedenken, schon diesallein ist oft empfindlich, und verräth ihm dieMeinung des Lehrers. 7) Es ist auch gut, wennman zuweilen nur im Allgemeinen einen Fehlertadelt, ohne das Kind, welches ihn begangen hat,namentlich zu bestimmen. Denn personeller Tadelbeleidigt oft mehr, als er beſſert. 8) Man kanndaher auch wohl über einen solchen Fehler denKindern überhaupt ein Urtheil abfordern, undweil dieses Urtheil, wenn der Lehrer es gehörigeinlenkt, nicht anders als nachtheilig ſeyn kann;so wird das strafbare Kind insgeheim dadurch im-mer mehr in dem Glauben befestigt, daß der Lehrernicht willkührlich verfahre, sondern sich selbst vonden
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2 (1791)
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352
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