335fen. Wehe dem, der die Natur hofmeistertWenn das weinende Kind die übrigen ſtört; ſodarf es ja nur so lange bei Seite gewiesen wer-den, bis es sich ausgeweint hat. Aber lachen,wenn es weint, ist menſchenfeindlich.Nie darf ferner der Lehrer mit einem Kindeunmittelbar nach der Beſtrafung deſſelbenwieder ganz freundlich ſprechen. Es würdesonst scheinen, als wenn er selbst glaube, erhabe sich übereilt, und sey deswegen schuldig,seine Uebereilung durch vergrößerte Freundlich-keit wieder gut zu machen. Es würde ſcheinen,als wenn er nunmehr die Strafe selbst für un-gerecht halte, und sie in seiner gegenwärtigenGemüthslage gewiß auf den Fehler nicht würdeerfolgen lassen. Nur nach und nach also neh-me ſeine Miene wieder heitere Falten an!Und je vorsichtiger das Kind wird, jenen Feh-ler nicht wieder zu begehen, desto mehr ver-opple er seine Freundlichkeit!Hauptfehler, welche vorzügliche Strafenverdienen, muß der Schullehrer dem Predigeranzeigen. Dieſer kann alsdann in der Schuleerscheinen, die Sache feierlich untersuchen,und
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2 (1791)
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335
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