336und mit eingestreuten Ermahnungen an die übri-gen Kinder die Strafe dictiren. Auf die Art kanndie Strafe weniger strenge seyn, und dennoch ei-nen tiefern Eindruck machen. Der Lehrerselbst aber vergißt sich in solchen Fällen sehrleicht in dem Maaß der Strafe, und hat dannoft sehr viel zu verantworten. Wenigstensbleibt die Rechtmäßigkeit einer solchen Strengetrotz aller Wichtigkeit des Fehlers immer zwei-felhaft, welches doch bei Beobachtung der an-gezeigten Vorſicht nicht der Fall iſt.Eben so müssen anhaltende Fehler, die derLehrer ungeachtet aller seiner Bemühungennicht ausrotten kann, den Aeltern solcher Kin-der bekannt gemacht werden, damit auch diesemit ihm aufmerksamer darauf sind. Er be-kommt dann Mitarbeiter, die, wenn sie aucheben so wenig ausrichten, als er, doch dieSchwierigkeiten kennen lernen, welche die völ-lige Ausrottung jener Fehler verhindern; undin so fern bleibt er also immer von ihren Vor-würfen frei, da er sie doch sonst, wenn er sienicht zu Mitarbeitern gemacht hat, nie so ganzvon sich ablehnen kann.Um
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2 (1791)
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336
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