330seyn; allein diese Gelindigkeit muß sich in ebendem Maaße, in welchem der Fehler wieder-holt wird, zu ernsthafterer Strenge umbilden.Denn wenn man gleich anfangs schon das Aeus-serste wagt — was soll dann nachher ange-wandt werden, wenn jenes nicht fruchtetAusserdem soll ja auch jede Strafe ihrer Be-stimmung nach nichts anders seyn, als einGrund, dasjenige Gute zu thun, welches dembestraften Fehler entgegengesetzt ist. Je mehralso dieser Gründe vorhanden sind, desto em-pfindlichere Folgen muß die Vernachläßigungund Nichtachtung derselben nach sich ziehen.Dadurch wird dann das Kind nicht nur aufdie unvermeidliche Nothwendigkeit der Besse-rung, sondern auch auf die Grade der Straf-barkeit, und die sich immer verschlimmerndenFolgen einer anhaltenden Fehlerhaftigkeit auf-merksam gemacht.3) Ferner ist es aber auch Regel, daß derLehrer oft den nämlichen Fehler bei verschie-denen Kindern bald strenger, bald gelinderbeſtrafen muß, je nachdem er aus Bosheitoder aus Leichtsinn und Lebhaftigkeit began-gen worden ist. Diese Quelle des Fehlers hater
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2 (1791)
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330
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