329Aus diesem Grunde sind folgende Regelnbemerkenswerth.1) So oft das Kind einen Fehler begangenhat, und nun dafür gestraft werden soll; somüssen Lehrer und Erzieher sich bemühen, esauf eine kurze, faßliche und rührende Art zuder Ueberzeugung zu bringen, daß es ein Feh-ler sey, und zwar ein schädlicher, strafbarerFehler. Denn auch Kinder wollen vernünftig,nicht thierisch behandelt seyn. Der Mangeljener Ueberzeugung aber giebt den Strafen denSchein ungerechter Strafen. Es erfolgt dar-auf Bosheit, Hartnäckigkeit, Lieblosigkeit u.s. f., da hingegen auf die angeführte Art nichtnur das alles wegfällt, sondern auch die Ein-ſichten des Kindes vermehrt, und ſeine mora-liſchen Empfindungen verfeinert werden. Undin einem solchen speziellen Falle müssen noth-wendig sowohl jene Einsichten, als diese Em-pfindungen einen desto bleibendern Eindruckmachen.2) Auch ist es sehr rathsam, bei einzelnenkehlerhaften Kindern eine stuffenweise Bestra-funzu beobachten. Anfangs muß sie gelindeX 5seyn;
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2 (1791)
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329
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