319und bleiben mithin, was sie zu seyn vorge-benSünder.Die dritte Wahrheit. — Um so viel weni-ger die Strafen Gelegenheit zu neuen Fehlern ge-ben, um desto mehr Werth werden sie haben.Auch daraus lassen sich schon wieder einigewichtige Folgerungen herleiten.1) Der Lehrer betrachte den Fehler des Kin-des als Fehler überhaupt, ohne dabei das an-dere Kind, welches etwa durch einen solchenFehler hat leiden müssen, sonderlich ins Spielzu ziehen. Das letztere wird sonst immer vondem bestraften Kinde als die erste Ursache sei-ner Strafen angesehen, und die tägliche Er-fahrung lehrt es, daß daraus oft Beweise deröchsten Rachgier, und Bemühungen zur Aus-übung eines scheinbaren Wiedervergeltungs-rechts entſpringen.2) Nie darf ein Kind nach geendigtenSchulstunden zur Strafe in der Schule zurück-gehalten werden. Schon der geſunde Men-schenverstand empört sich gegen diese unüber-dachte
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2 (1791)
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