3¹⁷Dieß ist gewiß in jeder Rücksicht sehr heilsam.Denn geſetzt auch, ihre Angabe war gegründet;so werden doch die angegebenen Kinder in denmeiſten Fällen ihren Fehler zum zweitenmalebegehen, weil ſie die ſcheinbare Gleichgültig-keit des Lehrers dabei bemerkt haben. Undalsdann kann er selbst sie auf frischer That er-tappen, wenn er sich nur durch die Zuträgereihat aufmerksam auf sie machen lassen. DieseAufmerkſamkeit alſo muß die nächſte Folge der-selben seyn, nicht aber unmittelbare Bestra-fung. Denn die Erfahrung lehrt, daß dieſein vielen Fällen höchstungerecht wird. DasKind,der Umstände 2c. auf die Bildung des Charaktersund der Handlungsart der Menschen vorerzählenkann ihnen nie genug vorstellen, daß namentlichKinder wegen ihrer noch ganz mangelhaften undUnvollkommnen Erkenntniß unmöglich fähig seynkönnen, das alles zu übersehen, und darnach ihreUrtheile einzurichten. Sobald diese Belehrungvernachläßigt wird, und überhaupt die Kinder in ih-rem Urtheil über andere nicht etwa beschränkt, son-dern vielmehr allemal angehört, und wohl gar un-terstützt werden; so ist eine nachherige Vorschnellig-keit bald in Verläumdungen, bald in Lobeserhe-bungen die unausbleibliche Folge davon. A. d. H.
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2 (1791)
Seite
317
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