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2 (1791)
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316nicht nur an die Lieblosigkeit erinnert, womit esjenem Schmerz verursachte, sondern auch an denAusspruch: Was du nicht willst, daß anderedir thun sollen, das thue ihnen auch nicht!Zugleich setzt der Lehrer hinzu, daß diese Stra-fe doch nachher natürlicher Weise durch das ge-schlagene Kind oder dessen Aeltern und Freundevon selbst erfolgt seyn würde.12) Angeberei wird entweder durch Gering-schätzung, und scheinbare, mit Verächtlichkeitverbundene, Gleichgültigkeit aufgehoben, oderman macht den zuträgerischen Kindern wegenihrer lieblosen Denkungsart gelinde Vorstellun-Be-gen, und sagt ihnen, daß man nicht jedeleidigung hoch anrechnen, noch weniger imZorne anklagen dürfe. Sie sollten deshalb ersteinmal darüber nachdenken, was sie von an-dern vorgeben, und warum sie es vorgeben*).Dies*) Der Lehrer kann es überhaupt den Kindern nie oftgenug ſagen, wie viel dazu gehöre, wenn man überandere ein wahres, billiges und gerechtes Urtheilfällen wolle kann ihnen nie genug von demmächtigen Einflusse der Vorurtheile, des Beispiels-des Klima, der Religion, der Staatsverfassung,der