316nicht nur an die Lieblosigkeit erinnert, womit esjenem Schmerz verursachte, sondern auch an denAusspruch: Was du nicht willst, daß anderedir thun sollen, das thue ihnen auch nicht!Zugleich setzt der Lehrer hinzu, daß diese Stra-fe doch nachher natürlicher Weise durch das ge-schlagene Kind oder dessen Aeltern und Freundevon selbst erfolgt seyn würde.12) Angeberei wird entweder durch Gering-schätzung, und scheinbare, mit Verächtlichkeitverbundene, Gleichgültigkeit aufgehoben, oderman macht den zuträgerischen Kindern wegenihrer lieblosen Denkungsart gelinde Vorstellun-Be-gen, und sagt ihnen, daß man nicht jedeleidigung hoch anrechnen, noch weniger imZorne anklagen dürfe. Sie sollten deshalb ersteinmal darüber nachdenken, was sie von an-dern vorgeben, und warum sie es vorgeben*).Dies*) Der Lehrer kann es überhaupt den Kindern nie oftgenug ſagen, wie viel dazu gehöre, wenn man überandere ein wahres, billiges und gerechtes Urtheilfällen wolle — kann ihnen nie genug von demmächtigen Einflusse der Vorurtheile, des Beispiels-des Klima, der Religion, der Staatsverfassung,der
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2 (1791)
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316
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