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2 (1791)
Seite
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3¹⁴indem man sie etwan an einen abgesondertenPlatz verweist, oder in ein anderes Zimmerentfernt.7) Diejenigen, welche eine befohlene Ar-beit unterlassen, und eine nicht befohlene über-nehmen, welche z. B. ſchreiben, anſtatt daß ſierechnen sollten, müssen ernsthaft zu der nichtbefohlenen Arbeit angehalten werden, aberohne ihnen irgend eine Abwechselung dabei zugeſtatten.8) Versäumte Schulstundenohne hin-längliche Entschuldigung können Entfernungder Kinder zu einer Zeit, wo etwas Angeneh-mes vorgetragen wird, zur Folge haben.9) Faulheit eines Lehrlings, dem es übri-gens an Fähigkeiten nicht fehlt, wird durchHerabsetzung desselben in eine niedere Klasse be-ſtraft. Man ſagt ihm: Du kannſt; aber duwillst nicht deswegen bleibst du so weit hin-ter andern zurück. Man befiehlt ihm alſo nursehr wenig zu lernen, aber hält dann auch dar-über mit desto größerer Strenge, bis er sich ge-beſſert hat. Hingegen der, welcher keine ſon-der-