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2 (1791)
Seite
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3¹³2) Schwätzern und Plauderern wird gänzli-ches Stillſchweigen aufgelegt, wenn gleich dieübrigen Kinder das Recht behalten, dem Leh-rer Fragen vorzulegen, Zweifel zu entdeckenu. dgl.3) Flüchtigkeit und Nachläßigkeit einesZöglings wird dadurch bestraft, daß man aufseine Reden nicht sonderlich achtet, und vonseinen Arbeiten weder etwas hören noch sehenwill.4) Lügnern glaubt man eine Zeitlang garnicht mehr, wenn sie auch Wahrheiten sagensollten, und erinnert sie dabei allemal daran,daß ſie ſelbſt ihre Glaubwürdigkeit verſcherzthaben.5) Mangel an Aufmerksamkeit und stetesHerumſchweifen der Gedanken wird durch öfte-res Fragen, wovon die Rede ſey, aufgehoben.6) Grobheit, Uureinlichkeit und alles,wodurch sich unerzogene Kinder auszuzeichnenpflegen, sucht man durch Trennung derselben vonden übrigen gesittetern Kindern zu bestrafen,in-u 5