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2 (1791)
Seite
312
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312Daraus folgt, daß Verschiedenheit derStrafen ein wahres Bedürfniß sey, und daßder Lehrer sich darin allemal nach der Verschie-denheit des Fehlers zu richten habe.Ich will Ihnen hier einige Beispiele nennen.1) Zänker und Ruhestörer werden vonein-ander abgesondert, damit das Gefühl des Be-dürfnisses fremder Liebe in ihnen rege werde,und sie den Werth der Gefelligkeit einsehen ler-nen.det, noch eine dritte Gattung von Strafen hinzu,welche zwar nicht unmittelbar auf den Fehler vonselbst erfolgen, aber denn doch mit dem Fehler ineiner natürlichen Verbindung stehen. Er nennt sievermischte, oder wie ich lieber sagen würdenatürlichscheinende Strafen. Von dieser Gattungwerden oben einige Beispiele angegeben. M. s.ferner die Aufsätze:Ueber die Schulstrafen undihre Anwendung von G. Große in Reſewitz Ge-danken, Vorschlägen und Wünschen rc. Bd. 1.St. 4. Bd. II. St. 2. undUeber die natürli-chen Strafen in der Erziehung in den Beobach-tungen zur Aufklärung des Verstandes und Besse-rung des Herzens. Bd. III. St. 1." (Ulm. 1781.8.)A. d. H.