312Daraus folgt, daß Verschiedenheit derStrafen ein wahres Bedürfniß sey, und daßder Lehrer sich darin allemal nach der Verschie-denheit des Fehlers zu richten habe.Ich will Ihnen hier einige Beispiele nennen.1) Zänker und Ruhestörer werden vonein-ander abgesondert, damit das Gefühl des Be-dürfnisses fremder Liebe in ihnen rege werde,und sie den Werth der Gefelligkeit einsehen ler-nen.det, noch eine dritte Gattung von Strafen hinzu,welche zwar nicht unmittelbar auf den Fehler vonselbst erfolgen, aber denn doch mit dem Fehler ineiner natürlichen Verbindung stehen. Er nennt sievermischte, oder — wie ich lieber sagen würdenatürlichscheinende Strafen. Von dieser Gattungwerden oben einige Beispiele angegeben. M. s.ferner die Aufsätze: „Ueber die Schulstrafen undihre Anwendung von G. Große — in Reſewitz Ge-danken, Vorschlägen und Wünschen rc. Bd. 1.St. 4. Bd. II. St. 2.“ und „Ueber die natürli-chen Strafen in der Erziehung — in den Beobach-tungen zur Aufklärung des Verstandes und Besse-rung des Herzens. Bd. III. St. 1." (Ulm. 1781.8.)A. d. H.
Druckschrift
2 (1791)
Seite
312
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