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2 (1791)
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311rer nicht seinen Einfluß sowohl auf den Geistals das Herz ſeiner Lehrlinge aufopfern will.Die andere Wahrheit. Je sicherer dieKinder durch die Strafen auf die Art ihrerVergehung und auf die Nothwendigkeit, sichauch in dieser Hinsicht zu bessern, aufmerksamgemacht werden können, desto mehr werdensolche Strafen auch den Vorzug verdienen*).Dar-U 4) Der Verfasser scheint die Bekanntschaft mit der ge-wöhnlichen Unterscheidung der Strafen in natürli-che und positive vorauszusetzen. Wenigstens giebter die Unterschied nicht genau genug an. Natür-liche Strafen sind die unangenehmen Folgen böserHandlungen, welche ohne Mitwirkung eines Vor-gesetzten von selbst entstehen. So ist z. B. Ver-derbniß des Magens eine natürliche Strafeunmäßiger Naschhaftigkeit. Positive Strafen sindſolche, die ſich bloß in der Willkühr des Vorgeſetz-ten gründen, und mit der Natur des Fehlers in garkeinem Zuſammenhange ſtehen. So iſt z. B. dieapplication des Stocks eine positive Strafe für denUnmäßigen. Herr Campe setzt in seiner Abhand-lung:Ueber Belohnungen u. Strafen in pädago-gischer Hinsicht Braunschw. 1788. 8. "die sich auchim 10ten Theile der Allgemeinen Reviſion ꝛc. befin-det,