311rer nicht seinen Einfluß sowohl auf den Geistals das Herz ſeiner Lehrlinge aufopfern will.Die andere Wahrheit. — Je sicherer dieKinder durch die Strafen auf die Art ihrerVergehung und auf die Nothwendigkeit, sichauch in dieser Hinsicht zu bessern, aufmerksamgemacht werden können, desto mehr werdensolche Strafen auch den Vorzug verdienen*).Dar-U 4⁴) Der Verfasser scheint die Bekanntschaft mit der ge-wöhnlichen Unterscheidung der Strafen in natürli-che und positive vorauszusetzen. Wenigstens giebter die Unterschied nicht genau genug an. Natür-liche Strafen sind die unangenehmen Folgen böserHandlungen, welche ohne Mitwirkung eines Vor-gesetzten von selbst entstehen. So ist z. B. Ver-derbniß des Magens eine natürliche Strafeunmäßiger Naschhaftigkeit. Positive Strafen sindſolche, die ſich bloß in der Willkühr des Vorgeſetz-ten gründen, und mit der Natur des Fehlers in garkeinem Zuſammenhange ſtehen. So iſt z. B. dieapplication des Stocks eine positive Strafe für denUnmäßigen. Herr Campe setzt in seiner Abhand-lung: „Ueber Belohnungen u. Strafen in pädago-gischer Hinsicht — Braunschw. 1788. 8. "die sich auchim 10ten Theile der Allgemeinen Reviſion ꝛc. befin-det,
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2 (1791)
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311
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