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2 (1791)
Seite
308
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3082) Er muß zeigen, daß er ungern diesenWeg der Strafe dazu einschlage, daß er sichaber doch dazu genöthigt sehe, um weiternFehlern vorzubeugen.3) Er muß versichern, daß die Strafenicht sowohl auf seiner Willkühr beruhe, alsvielmehr nothwendige Folge des Fehlers sey.4) Es darf daher auch nie scheinen, alswenn die Person des Lehrers beleidigt wordenwäre. Die Gesetze der Schule, und der Mo-ral überhaupt, sind beleidigt worden *).5)*) Aus diesem Grunde müssen allemal gewisse Schul-gesetze entworfen werden, welche der Lehrer seinenZöglingen gleich bei ihrem ersten Schulbesuch vor-lieset, und von Seiten ihrer Nutzbarkeit und un-umgänglichen Nothwendigkeit erläutert. Als Mu-ster könnten dazu dienenDie neuen Schulgesetzefür das Pädagogium zu Kloster Bergen von F. G.Resewitz. Magdeburg 1775. 4. Villaumeschlägt in seinem practischen Handbuche für Lehrerin Bürger= und Landschulen (Dessau 1781. 8.)§. 19. vor, daß der Lehrer die Kinder durch vor-läufige Unterredung mit ihnen anleiten solle, dieseGesetze sich selbst vorzuschreiben. Und dies ist ohneZweifel