3⁰äusserlichen Wohlstand, nur äusserliche Ord-nung und Ruhe iſt ſie in der bürgerlichen Geſell-schaft zu erhalten und zu vergrößern bestimmt.Der Lehrer und Erzieher aber muß weiter ge-hen.Bei ihm muß allemal die wahre Besse-rung des Kindes Hauptzweck der Strafe seyn.Und hier dringen sich uns nun gleich einigeWahrheiten auf, die uns den verſchiedenenWerth der Schulſtrafen genau beſtimmen leh-ren. Jede dieſer Wahrheiten iſt wieder reichan belehrenden Folgerungen.Die erste Wahrheit. —Weil der Lehrerweder die Liebe und das Zutrauen der Kinder,noch ein gehöriges Ansehen unter ihnen auf ir-gend eine Weise entbehren kann; so ist es nichtzu leugnen, daß die Strafen, die er für nöthighält, niemals diese Liebe, dieses Zutrauen,dieses Ansehen schwächen und einschränken dür-fen. Und daraus schliessen wir mit Recht:1) Der Lehrer muß dann, wenn er straft,dem zu bestrafenden Zöglinge es zu erkennengeben, daß es aus Liebe zu ihm geschehe; in-dem ihn die wahre Absicht ſeiner Beſſerungleite.U 2
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2 (1791)
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307
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