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Sanct Servatius oder wie das erste Reis in deutscher Zunge geimpft wurde : ein Beitrag zur Kenntnis des religiösen und literarischen Lebens in Deutschland im elften und zwölften Jahrhundert
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XXXII
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XXXII Einleitung. Zweites Kapitel

ihre nichtkirchlichen Anschauungen zu verbergen sucht. Daß hierbeinur zu leicht Lüge und Selbsttäuschung, Frivolität und Leichtsinnsich einschleichen konnten, ist begreiflich.

Es ist wohl kein Zufall, daß gerade der erste deutsche ritterliche5 Dichter, Heinrich von Veldecke sich die Servatiuslegende zum Vor-wurf nahm, und daß hierzu ihn eine Gräfin von Looz* ermunterte,eine Frau aus einem Hause, das, wo wir es urkundlich verfolgenkönnen, stets in der Umgebung der Könige und der Bischöfe vonLüttich zu finden ist. Selbst Graf Ludwig, der Gemahl von Heinrichs

10 Gönnerin, ist im Gefolge Friedrichs I. nachweisbar. Die nahen Be-ziehungen, die Veldecke nach seinen eigenen Aussagen (Serv. I 3225 f.II. 2916 f.) zu St. Servais in Maastriecht unterhielt, würden gewiß aufden ersten Blick genügend erscheinen, um Heinrichs Stoffwahl mensch-lich und psychologisch zu erklären. Wir wissen aber auch, daß

i5 wahrscheinlich schon seit Heinrichs IV Zeiten die Propstei vonSt. Servais in Maastriecht dauernd mit der Kapelle verknüpft war(siehe H. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre I 332 Anm. 2), daßalso von St. Servais aus immer königlich gesinnte Politik getriebenwurde. Da gewinnt das Hervorholen der Servatiuslegende durch

20 Veldecke und das Haus Looz doch eine andere, nämlich politischeFärbung. Diese tritt auch deutlich hervor, sobald man die QuellenVeldeckes zum Vergleich heranzieht.

An mehreren Stellen seines Gedichtes kommt Veldecke auf dieSchlüsselgewalt zu sprechen. Seine Quellen sind an der entsprechenden

25 Stelle entweder nicht so ausführlich, oder weisen überhaupt nicht darauf

hin: Vd. I 1738 f. einen slotel gaf he hem in die hant ..... he gaf

hem die sehe gewalt, die hem (sc. Petrus) got hedde gegeven overdie dode ende over die leven . dat was wäre orkonde, dat he bondeende ontbonde sondge ende gerechte, heren ende knechte, beide man

so ende wif, in den dot ende in den lif, dat he's gewaldich wäre,

* Ober das Geschlecht gibt am besten Auskunft der Gothaer Hofkalender (1909S. 160) unter Looz und Corswarem, und O. T. v. Hefner, Stammbuch des Adels inDeutschland 2, 380b, auch E. H. Kneschke, Neues allgem. Adelslexikon 6, 10 f. Fernerverweise ich auf K. F. Stumpf, Die Reichskanzler Nrr. 2889 a, 2953, 3258 und III 1, 10835 Nr. 96. H. Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Friedrich I. 1, 70;1, 179; 1, 189 Nr. 140. Es sei übrigens bemerkt, daß ich Behaghels Untersuchungenüber die Gräfinnen von Looz an den Quellen nachgeprüft und in jeder Weise be-stätigt gefunden habe. Ich setze die Bekanntschaft mit Behaghels Ergebnissen des-halb einfach beim Leser voraus.