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Folgerungen.
1. Es widerstreitet dein Wesen der Ehe, bei'»» Ehcvertrage dieErziehung der Kinder auszuschließcn; denn ohne die Erziehungwürde das Menschengeschlecht theils absterben, tbeils würden dieMenschen, die auf was immer für eine Weise im Leben blieben,nicht als wahre Menschen, als vernünftige, zur Erreichungibrcr Bestimmung fähige, Wesen, sondern als Thicre, als Ge-schöpfe ohne gehörige Kenntniß ihrer Pflichten, und ohne die rechteKraft, pflichtmäßig und tugendhaft zu handeln, ihr elendes Da-scyu sortschleppen, und sich und Andern zum Verderben seyn.
2. Es widerstreitet dem Wesen der Ehe, bloß die Befriedigungder sinnlichen Lust zu suchen; indem dieß offenbar mit der Erhal-tung des Menschengeschlechts nicht bestehen kann (das Sinnliche istnicht Haupt-, sondern Nebenzweck, ist Mittel zum Hauptzwecke);indem dieß ferner die menschliche Würde ganz herabsetzte, da derMensch, der frei nach den Vorschriften der Vernunft handeln soll,sich hier bloß von der Sinnlichkeit ziehen und beherrschen ließe.Daher widerstreitet der Ehe
3. alle widernatürliche Wohllust, z. B. Onanie, sodomiti-sche Sünden ....
4. Die Polyandrie (die Ehe eines Weibes mit mehrerenMännern) ist den Hauptzwecken der Ehe zuwider; aber nicht
5. die Polygamie (die Ehe eines Mannes mit mehrerenWeibern). Zwar wird hiedurch die Erreichung der Zwecke des Ehe-standes erschwert, aber doch nicht unmöglich gemacht. Man kannalso nicht strenge beweisen, daß nur die Ehe eines Mannes mitEinem Weibe (Monogamie) nach dem Natnrrechte eine rechtmäßige,gültige Ehe sey. Aber, wendet man ein, bei der Polygamie wirdnicht die Gleichheit zwischen dem Gebenden und Empfangen-den beobachtet, indem so die Frau, die sich ganz hingibt, nureinen Theil der Person ihres Mannes wieder empfängt, und sie sichversündigt, indem sie sich gegen das Recht und die Würde derMenschheit behandeln läßt.
A ntw. 1) Wenn die Frau (wie z. B. die Frau des Abraham)damit zufrieden ist, ja selbst den Rath gibt, daß ihr Mann nochandere heirathe; so braucht keine Gleichheit beobachtet zu werden.
2) Wie sollte denn dieses gegen die menschliche Würde seyn?Wird denn dadurch die Frau zum bloßen Mittel herabgewürdigt?Behält sie nicht das Recht der Persönlichkeit, das Reckt pflicht-mäßig zu denken, zu wollen, zu bandeln? Gehört zu unserer Wür-de, daß wir gerade so viel Rechte wieder erlangen, als wir An-dern übertragen?
6. Die Ehe ist nach dem Naturrechte nicht unauflöslich.Denn sobald die Erziehungspflichten erfüllt sind, kann sich die ehelicheGesellschaft wieder auflöscn, wie jede Gesellschaft, die durch einenVertrag entstanden ist. Im Falle eines Ehebruchs, und der daraus
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