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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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Seite
402
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rimenl Werthe einer Sache oder eines Dienstes hinsichtlich einerandern Sache oder eines andern Dienstes ist der Preis der Sacheoder des Dienstes. Das Mittelding, welches den Werth derSachen und Dienste vertritt, abmißt, ist daS Geld. Das Geldhat an sich keinen Werth, ist keine Waare, sondern stellt nur Waarevor, und besitzt nur den indirekten Werth, daß man sich dafürWaaren anschaffen kann. Der Stoff, der zum Golde gebrauchtwird, muß theils selten seyn, tbciis so viel in der Aufstndung undBearbeitung an Fleiß kosten, daß er mit dem Floiße der Menschen, 'deren Fleiß dadurch geweckt werden soll, im Verhältnisse steht;dabei muß der Stoff fähig seyn, in viele Theilc zerlegt zu werden,so daß er verschiedene, größere und kleinere Preise zu vertretenvermag. Wer hat nun das Reckt, den Preis für eine jede Sache,für einen jeden Dienst im Geldmaße zu bestimmen?

§. OG .

Man bemerke wohl, daß es einen dreifachen Preis gibt, 1) j

einen natürlichen (in der Sacke selbst gegründeten) Preis, der !wieder dreifach seyn kann, nämlich der höchste, mittlere und nie« ^drigste, 2) einen vom Staate festgesetzten (legalen) Preis, nnd3) einen Affectiv ns preis (pretium nlsoclionis). j

§. 6 !). !

l. Der natürliche Preis.

Der Preis muß )) dem inner» Werthe der Sache unddes Dienstes angemessen seyn. Da sich aber der innere Werth beiveränderten Verhältnissen ändert, so mnß der Preis auch 2) denveränderten Umständen und Verhältnissen augemcffeüseyn. So fordert es die allgemeine Glückseligkeit, daß wegen desverminderten Vorratbs der Sacken der Preis erhöbet !werde, damit nämlich theils die notkweudige Sparsamkeit, theilsder Fleiß in Bewirkung eines größer» Norraths befördert werde.

Auf gleiche Art ist die größere Menge derjenigen, welche eine gc<wisse Sache haben wollen, so wie der höhere Grad des Kunst« iwcrks, der Arbeit und der Gefahr, womit jene Sache ««geschafft !

oder bewahrt wird, ein hinreichender Grund der Erhöhung des §Preises. Aber keinen hinreichenden EKund zur Preiserhöhung gibt1. die Noth und Dürftigkeit, 2. die Unwissenheit und der Jrrthnmdes Andern; weil a. in solchen Fällen weder der innere Werth derSache oder Arbeit, noch das äußere Verhältnis' derselben zum all-gemeinen Dorrathe der Mittel menschlicher Glückseligkeit eine Aen-derung bekommt; weil l,. der Andere in der Noth, in der Un-wissenheit oder in dem Jrrthume nie absolut cinwilliat.

* Da weder der innere wahre Werth jeder einzelnen Sache, noch dasäußere Verhältnis' derselben hinreichend bekannt ist; so ist es dem Ur-rheile und der Wiükühr eines Jeden überlassen, den höchsten, mitt-ler» oder niedrigsten, übrigens aber gerechten Preis sür seineSacken oder Dienste zu fordern.