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ohne von ihm ein Recht dafürzu empfange», — und in entgeld-liche, Vergeltungs-, Vergütungs-, Tauschverträge, wobeide Thcile einander ein Recht übertragen. Tieß letztere kannentweder fo geschehen, daß man für das an den Andern übertra-gene Recht eins von gleichem Werrhe von ihm erbält, oder daßder eine Theil weit mebr gibt, als er vom andern erhält. TieVerträge, worin man solche ungleiche Rechte vertauscht, kann mangemischte oder Mittclverträge nennen.
I. Art: die rvohlrhätigen Verträge.
§. 60.
1. Schenkung (donatio).
Schenkung ist ein wohlthätigcr Vertrag, wodurch man einem! Andern ein Recht überträgt, ohne von ihm irgend ein anderes da-für zu erhalten. Erhält der Andere das Recht schon vor dem Tode- des Schenkenden; so heißt die Lcheukuiig eine Schenkung unterLebenden (donatio Inter vivos); sonst eine Schenkung des Todeswegen, donatio mortl8 causa. Daß man sowohl das Grundrecht,als das Nutzungs- und Nutznießungsrecht, und nicht nur sachliche,sondern auch persönliche Rechte, gültig verschenken kann, selbstdann, wenn die Schenkung pflichtwidrig, übrigens aber nicht un-gerecht ist, leuchtet von selbst ein.
§. 6k.
2. Der Leihvertrag (commodatum).
> Der Lcihvcrtrag ist jener wohlthätige Vertrag, wodurch man! das Nutzungsrecht einer Sache einem Andern überläßt, jedoch! unter der Bedingung, daß er die nämliche Sache entweder nach! einer bestimmten Zeit oder nach der Willkühr des Herrn zurückstelle.
> Der Verleiher bleibt Herr der Sache; geht sie ohne die Schuld! des Andern zu Grunde, so trifft der Schade den Verleiher, den
Eigenthümer. Der Entlehner darf die geliehene Sacke nur zu dem«erstatteten Gebrauche anwcnden, muß die zum Gebrauche derSache nothwendigcn Kosten zahlen, muß den durch seine Schuld! entstandenen Schaden ersetzen, und zur bestimmten Zeit die Sacheim vorigen Zustande zurückgeben.
§. 62.
3. Das Darlehen (Borgen, mutuum).
Das Darlehen ist ein Vertrag, wodurch man einem Anderneine verbrauchliche Sache (rem funAibilem) als Eigenthum uneut-geldlich überläßt, jedoch unter der Bedingung, daß er nach einerbestimmten Zeit eine andere Sache von gleicher Art, Güte undQuantität dafür zurückgcbe. Eine verbrauchliche Sache ist jene,welche durch den gewöhnlichen Gebrauch physisch, z. B. Korn, oderbürgerlich genommen, z. B. Geld, aufgelösct, verzehrt wird, undderen Stelle eine andere Sache von der nämlichen Art ersetzen