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3. Der Schwört,?-» legt ein feierliches Bekenntniß ab, daß er,wenn er sich itzt cineS Betrugs schuldig mache, sich den götk.lichen Strafen, selbst außerordentlichen Strafen,wenn solche der W eisheit Gottes angemessen seynsoll-ten, aussetzc und unterwerfe. Der Schwörende stellet alsoseine Unterwerfung unter Gott, seine Ehrfurcht gegen Gott, denAllwissenden, Allwabrhaftigen, Allgercchtcn und unumschränkten Be«Herrscher des Weltalls ausdrücklich dar; er betbeuert, daß die Wahr-heit seiner Aussage, dia Erfüllung seines Versprechens bei ihm dieDarstellung, der Beweis- seiner religiösen Ueberzciiglingen und Ge-sinnungen scyn solle.
4. Da cS der Antriebe zur Unwahrheit und Unredlichkeit in denwichtigen Angelegenheiten so viele gibt, und ohne Wahrheit undRedlichkeit das allgemeine Wohl nicht bestehen kann; so ist der Eiddas letzte und wirksamste Mittel, wichtigen Aussagen und Verspre-chungen den höchsten Grat) der Glaubwürdigkeit und Sicherheit zugeben, und das Wohl der menschlichen Gesellschaft aufrecht zu halten.Der Schwörende äußert nirn deswegen, um das allgemeine Wohlzu befördern, um Andern völlige Sicherheit zu geben, also wegeneines wichtigen Zweckes, daß er sich, wirklich setzt die wichtigstenGründe zur Wahrhaftigkeit und Redlichkeit vorstelle, und sich derStrafgcrcchtigkcit Gottes unterwerfe. Ist der Schwörende auch nochso tugendhaft, so kann man doch nicht wissen, ob er in dem be-stimmten Falle sich an Gott gehörig eriiinere. Diese Ungewißheitbebt nun der Schwörende, und befördert so das allgemeine Wohl."Alle diese vier Stücke, die beim Eide Vorkommen, sind wichtig undvernnoftmäßig. Sic beruhen nicht auf unwürdigen Vorstellungenvon Gott (wie nro. 2. gesagt wird), sind keine Superstition, keineErwartung eines Wunders und gar eines plötzlichen Wunders (wienro. 1 und 6. gesagt wird), sind keine Aufgebung des Grundtrie-bcö nach Glückseligkeit, keine Verzichtleistnug auf alle Gnade Got-tes (wie 2. und 3. gesagt wird), — selbst der Meineid kann, wieandere schwere Sünden, wenn er gehörig bereuet und gut gemachtwird, von Gott verziehen werden; und der Schwörende sagt jaeigentlich nicht, daß er Gott, die Strafen Gottes, nicht furchte,daß er verdammt werden wolle; sondern daß er die Strafen Got-tes, die er sich jetzt lebhaft verstelle, in dieser Hinsicht nickt zu be-furchten habe. Ferner ist der Eid kein eigentlicher Vertrag (wienro. 4. gesagt wird), indem der schwörende bei'm rechtmäßigen Ei-de ohnehin verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen, so wie der Ad-jurant berechtigt ist, sie zu fordern; und indem Gott ohnehin, ohneeinen solchen Vertrag, die Unwahrheit straft, besonders in einemso wichtigen Falle straft. Der Schwörende wird nicht der Reprä-sentant Gottes. Dieß erhellet schon daraus, daß man bei Reini-gungseiden, Versprechungseiden nicht sagen kann, der Schwörendesey ein Stellvertreter Gottes, und versichere und gelobe eben das,was Gott selbst versichern und geloben würde. Die Meinung,die nr». 5. angegcfnhrt ist, betrifft nicht nur die Sittlichkeit des
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