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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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bloß eine vom Sittengesetze unterschiedene Cache. Das Gewissensagt hier mit voller Gewißheit:Cs ist stets böse, es ist lieb-los und ungerecht (verkragwidrig), dem Kranken statt einer gewißheilsamen Arznei eine zweifelhafte, wenn auch wahrschein-licher gute vorzufchreiben, und ohne Noch die Gesundheit und dasLeben des Kranken einer gewissen Gefahr auszufetzen." So ist es auchganz gewiß, daß, wenn es zweifelhaft ist, Laß ein Mensch, nicht einThier, in einem Gebüsche liegt, ja wenn cs auch wahrscheinlicher, abernoch nicht vernünftig gewiß ist, daß nur ein Thier da liegt, ich durch-aus nicht auf das Gebüsch schließen darf. Eben so gewiß ist es auch,daß ich keinen Menschen beerdigen darf, wenn es noch vernünftigzweifelhaft ist, ob er wirklich todt sey oder nicht.

Imputation.

§. 65.

Erfordernisse.

Ta die Zurechnung, Imputation, das Urtheil ist, daß Je-mand der freie Urheber irgend einer Bestimmung (Handlung) ist:so wird alles dasjenige, was zur Freiheit erfordert wird, auch beijeder Imputation vorausgesetzt, also l. daß er der Urheber jenerBestimmung sey, 2. mit Vorbersehung derselben, und 3. daß er sichselbst dazu bestimmt habe. Daher ist genau zu berücksichtigen dergroße Unterschied zwischen folgenden zwei Sätzen: j)Jemand istdurch eine freie Handlung die Ursache einer Bestimmung." 2)Je-mand ist die freie Ursache einer Bestimmung." Tenn, nach demersten Satze thue ich zwar eine freie Handlung, sehe aber eine ge-wisse Bestimmung gar nicht vorher (ohne alles Verdienst und ohnealle Schuld), und bin also von dieser Bestimmung kein freier Ur-heber (weder ein unmittelbarer, noch ein mittelbarer freier Urhe-ber). Daß es zur Imputation schon genug ist, wenn man einmittelbar freier Urheber ist, erhellet aus der Lehre von derFreiheit.

§. 66 .

Folgerungen.

Wer eine gute Handlung verrichtet, aus der (unmittelbaroder mittelbar) überaus viel Gutes entspringt (wodurch z. B. vieleMenschen erbauet, gebessert und beruhigt werden), aber, ohnedaß er diese gute Wirkungen vorhersieht, oder wenigstens ohne daßer sie bezweckt, dem kann alles dieses nicht zugerechnet werden, in-dem er nur durch eine freie Handlung die Ursache dieser Bestim-mungen ist.

L. Wer eine böse Handlung ausübt, wodurch weit mehrUebel, als er vorhersehen konnte, entstanden ist, dem wird zwarseine böse That, aber es werden ihm nicht diese unvorhergesehenen,unfreiwilligen Wirkungen zugerechnet.

0. Wer gewisse böse Folgen einer bösen Handlung vorher-sieht, und die Handlung thut, ohne diese Folgen zu wollen, direktzu bezwecken, also diese Folgen bloß zuläßt, dem sind selbst diese