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sicher Güte zu tdnn (potestas moralis a«1 alterutrum); 2. dasRechtsvcrmögen, das Vermögen, Beides von zwei entgegen,gesetzten zu tbun, ohne die sittliche Güte, wenigstens die negativezu verlegen (also ohne sittlich böse zu handeln) lg»«, pviesias mo-rali« acl ntrn.ngnk;, «alva > «otitiiciine mvisli «altem negativa).Daß das Rechtsoermögeu, sagt Sailer, die rectitusiinem moralem»altem ne^atlram cinschließe, haben Viele übersehen. Daraus,daß bei meiue»! Rechthandeln die Andern sich um meine Sittlichkeitnicht zu bekümmern haben, zogen sic den irrigen Schluß, daß auchmein Rechtvcrbalten von aller Sittlichkeit entblößt sey. I Vd. S.21 *.
§. 43.
Folgern ngen.
Das Recht (in der weitesten Bedeutung genommen, also nichtdas äußere Recht insbesondere, nämlich das Recht in Bezie-hung auf andere Menschen, von welchem erst in der Rechts-wissenschaft die Rede scyu kann, erstreckt sich auf alle solche Hand-lungen, die weder geboten, noch verboten sind, also 1. auf solche,die durch einen "bloßen Rath empfohlen werden, 2. aufsolche, die in allen diesen einzelnen Umständen gleichgültig lin-different) sind, also nick't zu den gcratheneu, gebotenen oder verbo-tenen gezählt werden können).
§. 44.
Gleichgültige Handlungen.
I. Gibt cs solche Handlungen, welche ihrer materialen Be-schaffenheit nach weder auf die Erhöhung, noch auf die Nichterhö-hung der Menschenwürde Einfluß haben, also weder geboten,noch verboten, weder gerathen, noch mißrathen, folglich materialmoralisch gleichgültig sind?
Einige Handlungen (z. B. das Pflücken eines keinem Menschenzugehörigen Veilchen's oder das Nichtpflücken desselben) sind wirk-lich so beschaffen, daß sie eben so wenig, als ihr Gegentheil irgendEtwas beitragen könnten zur Erhöhung oder Nichterhöhung derMenschenwürde, wobei wir cs wenigstens gar nicht abzusehen ver-mögen, wie diese Handlungen oder ihr Gegentheil auf die Menschen-würde befördernd oder m'chtbefördernd einwirken können. Selbstdas Physisch gute wird durch einige Handlungen weder gehemmet,noch befördert. So ist cs z. B. auch physisch gleichgültig, ob ichbeim Spatziergange ein Paar Schritte mehr oder weniger mache.Auf dergleichen Kleinigkeiten irgend einen Werth legen, heißt wahr-lich den Kleinigkeitsgcist, die Skrupulosität und Engherzigkeit beför-dern. Uebrigens können Handlungen, die an sich physisch gutsind, doch in den gegenwärtigen Umständen wenn auchnicht unmittelbar böse, doch unnütz, also müßig, folglichmittelbar böse se»n, weil sie durch die unnütze Beschäftigungder Seelen- und Leibeskräfte wahrhaft gute Handlungen verhin-dern, also vernunftwidrig sind. Daß Handlungen, welche an sich
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