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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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L 32.

Eintheilung der Gesetze.

Alle Gesetze sind rücksichtlich des letzten Grundes göttliche Gesetze.Sofern aber Menschen, als rechtmäßige Obern gewisser andererMenschen, gültige Gesetze geben, und so die nächste Quelle dieserGesetze Meist eben sind, die letzte aber wieder Gott, der den Ge-horsam gegen die gültige» Gesetze rechtmäßiger Obern fordert; kön-nen die Gesetze rücksichtlich des unmittelbaren Gesetzge-bers cingctbeilt werden in menschliche und göttliche, je nach-dem sie zunächst (unmittelbar) von Menschen oder Gott gegeben sind. —

Tie göttlichen Gesetze sind entweder solche, die schon vonunserer Vernunft als in der Natur (Wesenheit) Gottes, der Hand-lung und des Menschen gegründet anerkannt werden können (und da-her natürliche heißen), oder solche, welche unsere Vernunft nichtals solche nothwendige Gesetze zu erkennen vermag, und die durch einehöhere Offenbarung uns mitgetheilt werden (diese werden durchgc-hcnds positive genannt). Tic Möglichkeit positiver göttlichen Ge-setze ist einleuchtend. Denn 1. wir können nicht alle Umstände erken- !neu, weshalb das allgemeine höchste Wohl diese oder jene Handln»- Igen fordert (z. B. die Empfangung der ('.Sakramente im neuenBun- ide). Im alten Bunde bedurften die Menschen noch besonderer disci- 'plinarischen Gesetze (wodurch sie z. B. von der Abgötterei der Heiden !abgehaltcn werden mußten). 2. Daß die natürlichen Gesetze Gottesnicht nur durch die Offenbarung bekannt gemacht und außer allenZweifel gesetzt, sondern auch zu positiven "dadurch gemacht werdenkönnen, daß eine neue, von unserer bloßen Vernunft nicht erkannte,Verbindlichkeit hinzugesetzt wird, eine solche nämlich, wodurch die jAufmerksamkeit der Menschen (in allen diesen Umstanden) mit bcson-derm, für sie nothwcndigen Nachdrucke auf die Gesetze hingelenktwird, ist klar und bedarf keines weitern Beweises. —

2. 2» Rücksicht des Grades der Verbindlichkeitwerden die Gesetze cingctheilt in schwer und nicht schwer (leicht)verbindende, je nachdem die Strafe, welche gedrohet wird, schwer,ewig, oder nicht schwer ist, oder je nachdem durch die Uebcrtretungdesselben die ganze Würde der Vernunft und das ganze letzte Zielfür den Uebertretenden verloren geht, oder nur um einen kleinen Theilvermindert wird.

Die Behauptung: „alle moralisch böse Handlungen sind gleich-böse, weil sie eine Verachtung der nämlichen Vernunft, und eine Hint-ansetzung des nämlichen Gottes ansmachen" widerlegt sich hierdurch: ^„Bei kleinern, geringfügigem sittlich bösen Handlungen verachtet,man nicht die ganze Vernunft, man zieht die Reize der Sinnlichkeitnicht der gänzlichen Erreichung des letzten Zieles vor, so daß manmit Voraussetzung des gänzlichen Verlustes Gottes (der Seligkeit inGott) moralisch böse handelte; sondern man ist nur darin üachlässig, ,gleichgültig und strafwürdig, daß man Etwas von der Würde der 'Vernunft, Etwas von der völligen Erreichung des letzten Ziels auf.