Druckschrift 
Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
Seite
301
Einzelbild herunterladen
 

301

§. 6 .

Hohe Zwecke der Moralphilosophie.

Tie Moralphilosophie soll 1. dasjenige, was der gesunde Men-schenvcrstand über das Sittlichgute. . . sagt, weiter entwickelnund begründen, zur Deutlichkeit und Gründlichkeit erheben,und gegen Mißverständnisse, Verwechselungen, Verfälschungen,Zweifel, Widersprüche und Angriffe schützen. Sie soll 2. durchp>stemansche Anordnung dasjenige zu einem vollständigen undzusammenhängenden (wohlgeordneten) Ganzen verbinden, wasohne sie nur Bruchstück, sehr mangelhaftes Bruchstück seyn würde.Sie soll 3. eben hierdurch die lichte Uebersicht des Ganzen erleich-tern und so das Behalten und Anwenden der Moralgesetze be-fördern. 4. Sie soll durch ihr schönes Gebäude die ('ehren derMoral, die in dieser ihrer Verbindung eine besondere Kraft undFestigkeit bekommen, in ibrem höchsten Glanze, in ihrer größtenLiebenswürdigkeit darstellen, und uns zur innigsten Liebederselben entzünden. 3. Sic soll eben dadurch, daß sic alles imZusammenhänge darstellt, und so das Wichtigere von dem Min-derwichtigen erblicken läßt, »ns zum populären Vortrage derMoral, zur zweckmäßigen Auswahl des Wichtigsten, Angemessen-sten in der Sittenlehre für Unstudirte vorberciten.

* Der Wertd der Moralphilosophie darf übrigens nicht zu hoch angeschla-gen werden. Die Sittenlehre der geoffenbarten Religion ist nämlich». vollständiger in den einzelnen Pflichten, h. kräftiger in meh-reren Beweggründen, c. wirksamer in vielen Mitteln, ck. gemein-verständlicher und anwendbarer in der Darstellungsweise, und«. in dem ganzen Geiste, den sie enthält und gibt, belebender unddurchdringender. Siche Gellert's moralische Vorlesungen 1B. S. 54 - 75.

§. 7.

Uebersicht des Ganzen.

Zuerst muß ans dem unmittelbaren Bewußtscyn der erste Grund-satz für die sittlichgntcn Handlungen nachgewiescn werden. Tannist insbesondere der erste Grundsatz für diejenigen sittlichgutenHandlungen aufzustellen, die durch ein Gesetz geboten werden,so wie der erste Grundsatz für diejencn, welche durch einen Rathnur empfohlen werden. Daran schließt sich die Leime vom Ge-wissen, von der Imputation, endlich die Lehre von unscrmfortdauernden freithatigcn Verhalten in Beziehung auf die Aus-sprüche des Gewissens, von Tugend und Laster. Alles diesesmacht den ersten Tbeil der Moralphilosophie, die sogenannte reine(abstrakte, fundamentale) Moralphilosophie ans.

Ter zweite Tbeil (die konkrete angewandte fabgelei-tetcf Moralphilosophie) stellt die Sittlichkeit einzelner Handlun-gen insbesondere dar, 1. die allgemeinen (für jeden Men-schen), 2. die be sondern (nur für gewisse Menschen in besonder»Verhältnissen) pflichtmäßigen Handlungen.

Als dritter Theil kann dann noch die philosophische Tugend-mittellehre betrachtet werden.