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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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2. Sie läßt sich auch kontraponircnd umkehren; denn alles,was dem Prädikate widerspricht, muß auch demjenigen Subjektewidersprechen, welches (wie das in jeder Definition der Fall ist)dem Prädikate völlig gleicht, und an dessen Stelle gesetzt werdenkann. Beispiel:Was nicht eine dreiseitige Figur ist, ist auch nichtein Drxicck.»

* Zu eng ist eine Definition, wenn sie nicht allen; zu weit, wenn

sie nicht diesen allen ausschließlich, also wenn sie zu vielenzukommt. ^

Beispiel einer zu engen Definition: Ein Dreieckist ein Raum,von drei gleichen Seiten eingeschlosscn. Der Beisatz;gleichen" machtdie Definition zu enge, da die ungleichseitigen Dreiecke ausgeschlos-sen werden. Hier kann man zwar rein umkebren (jeder von dreigleichen Seiten eingeschlosscner Raum ist ein Dreieck), aber nicht kon-traponircn (jeder nicht von drei gleichen Seiten eingeschlosscner Raumist auch nickt ein Dreieck). Man kann rein umkebren, weil das mitnock niedreren Merkmalen bezeicknete cletinien» (Prädikat) darum nichtaufbört, zu der Gattung des >l«kii>tn»i (Subjekts) zu gehören. Daßman aber nicht kontrap vniren kann, folgt daraus, weil dasjenige,was nickt in den engen Kreis des Prädikats fällt, doch in den weiternKreis des Subjekts fallen kann.

Beispiel einer zu weiten Definition: Ein Dreieck ist eine Figur.Hier kann man zwar kontraponiren (weil dasjenige, was nicht ein-mal in den größer» Kreis fällt, noch weniger in den kleinern Kreis fal-len kann, z. B. was nicht eine Figur ist, ist auch nicht ein Dreieck);aber man kann nicht rein cnn kehren (weil, da hier die Sphäre desPrädikats größer ist, als die Sphäre des Subjekts, nur eine Onnvor»,«p<-r »reisen» möglich ist, z. D. einige (nicht: alle) Figuren findDreiecke.

** Nur dann, wenn die höchsten Gattungen, die also zu keiner höhcrn Gat-tung gehören, zu definircn sind, ist die Anführung des Merkmals derhöhern Gatrung, wie unmöglich, so auch nicht erforderlich. Es genügtdabei ein solches Merkmal, welches klarer ist, als das Subjekt; wel-ches also von andern Gattungen das Subjekt unterscheidet.

§. 180.

II. Die Definition muß abgemessen seyn, d. i. sie mußnur die ursprünglichen wesentlichen Merkmale enthalten,nickt aber die abgeleiteten, die in den ursprünglichen ent-halten sind. Denn die Definition soll nicht eine ganze Wissenschaftseyn, die alle von irgend einem Wesen abgeleiteten Merkmale undSätze darstellt; sondern sie soll bloß dazu dienen, die Objekte vonallen andern zu unterscheiden. Hierzu ist aber die Anführung derursprünglichen wesentlichen Merkmale hinreichend. Wollte mein so-gar noch zufällige (nicht wesentliche) Merkmale anfübren; sowäre dieses nicht bloß ein Fehler gegen die Ab gemessen heit(Präcision), sondern auch gegen die Angemessenheit der Defi-nition. Beispiel einer nicht präcisen Definition:Der Mensch istrin vernünftiges, freies, würdevolles, einfaches, sinnliches Wesen.»

* Ist bloß ein abgeleitetes wesentliche Merkmal bekannt, nicht dasursprüngliche; so ist es in diesem Falle zur Definition genug und norh-wendlg, dieses abgeleitete Merkmal, welches zur Unterscheidung der Ob-jekte von allen andern dient, anzuführen (wie dieses bei der Definitionder Eristcnz geschehen muß).