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^ blinden ist. In diesen drei Fällen ist der eine Begriff in Beziehungauf den andern eine wesentliche (uotbwcndige) Bestimmung, undzwar im Isten und 2ten Falle eine ursprüngliche (eine Grnndbe-stimmung), konstitutive, im 3ten Falle eine abgeleitete (eineFolgebestimmung), konsekutive. Im zweiten Falle könnte manfreilich die Begriffe auch relativ identische nennen.
Beispiele: zu 1. Farbe, weiß.
Ausdehnung, Dreieck.
Zu 2. Vernünftig, Mensch.
Figur, Dreieck.
Zu 3. Mensch, Würde.
Dreieck, drei Winkel, die 180° aus-machen.
Die wesentlichen Bestimmungen werden demnach in grundwe-s c n t l i ch e uud f o l g c w c s e n t l ich c B e st i m m u n g c n eingethcilt. Diefolgewesciitlichen Bestimmungen schließen sich entweder »»mittel-bar (obuc weitern Beweis) oder mittelbar, entweder ansVernunft- oderausErfahrungsgründen an irgend einen Be-griff an.
In der Logik wird jedoch von Erfabrungsgrunden abstrahirt, undin Bezicbnng auf die genannte Sache bloß darauf gesehen, ob einBegriff ans einem andern unmittelbar oder mittelbar hergelcitet wer-den könne (unmittelbar oder mittelbar sich an ihn schließe). Die fol«gewesentlichcn Bestimmungen heißen Attribute, Eigenschaf-ten, weil sie ein (ausschließliches) Eigcnthum dieses oder jenes Be-griffes sind.
§. 75 .
Die Begriffe können aber auch so beschaffen scyn, daß sie inkeinem nothwendigen Zusammenhänge stehen, aber den-noch verein barlich sind. Dann ist der eine Begriff in Rücksicbtdes andern eine nicht n otHw endige, eine zufällige, anßcr-wesentliche Bestimmung, z. B. gelehrt gehört nicht notbwcndigzum Begriffe „Mensch", ist also eine zufällige Bestimmung des Be-griffs „Mensch". (Rücksichtlich des Begriffs „gelehrter Mensch",wovon „gelehrt" eine Theilvorstcllnng ist, ist freilich „gelehrt" einewesentliche Bestimmung). Die zufälligen Bestimmungen werdenBeschaffenbciten genannt. Werden diese Beschaffenheiten bloßan und für sich betrachtet, z. B. rechtwinklickes Dreieck, so werdensie un bezie bliche Bestimmungen (oder schlechthin Beschaffen-heiten) genannt. Werden aber zufällige Bestimmungen in Rücksichtauf andere Bestimmungen betrachtet, z. B. Lehrer, größer. . .,so sind sie beziebliche Bestimmungen (oder Verhältnisse).Folglich werden alle Bestimmungen eingethcilt .4. in wesentlicheil. Grundbestimmungen: a. Merkmale schlechthin , b. Theil-vorstellungen, — 2. Folgebestimmnngen (Eigenschaften));8. in außerwescntliche (a. Beschaffenheiten, l>. Ver-hältnisse).