Register.XXXIII. Von Execution und Vollen= LI. In was Fällen Beweisungen soibid.auff läugnen und nein gestelt / zuziehung der Urtheil.gelassen werden.XIXV. Wie von Endt- und Beyur-III. Wie die Zeugen vor der Besätheil soll appellirt werden. 25.XXXV Welcher gestalt von der Execu-stigung des Kriegs-Rechtens zuewiger Gedächtnuß geführt wer-tion außgesprochener Urtheilden mögen.appellirt werden mag.LIII. Wie Vidimus imè TransumpXXVI. Von Newerung und attenta-tóid.ten außbracht werden sollen.ten.LIV. Von Exceptionen und AußXXXVII. Von den fatalien und wiezügen.Wd.dieselbige zugelassenLV. Ven Exceptionen und AußizüXXXVIII. Von Fertigung der Acten.gen so die Klage nicht absteden /und erstlich wider den Gerichtszwang zu Latein genent exceptioXXXIX. Erklärung undincompetentis Judicis & declina-toria fori.Bericht / wie die nichtig undIVI. Außzug wider des Richtersunrechtigkeit der Processen undPersoen.Urtheilen zuverhüten / auch inLVII. Außzug wider den Kläger. 4etlichen Sachen und gemeinenLVIII. Außzug wider den Amwald.48fällen zu urtheilen. Pag. 29.LIX. Außzug so die Kriegs Befästi-XL. Wie sich Richter und Scheffengung und Gerichtlichen Processhalten / auch kein unzüchtig we-verbinderen.ibid.sen deren Gerichtspersohnen undLx. Von der præscription oder ver-Partheyen gestatten sollen. 30.XLI. Wie man den Armen richtenjährung / und in was Fällen diekein stat hat.und dienen soll.XLII. In Gerichts sachen soll aller boLXI. Außzug damit sich einer gegenser verdacht verschönet werden. 31.sein eigen Bekändtnuß im Rech-ten behelssen magXIIII. Von Haltung der ordentlicher termin und Process. ibid.LXII. Außzug wider liegende Kondeund brieflichen Schein.XLIV. Von welchen Persohnen undin was Sachen Versicherung ge-LXIII. Außzug wider die Persohnender gezeugen.nommen werden soll.XII. Wie unzeitliche oder übermäßLXV. Außzug wider da Sage undsige Forderung abgestelt werdenKundtschaft der Gezeugen. 5Lxv. Außzug der Nichtigkeit außge-XLVI. Wie es mit den unmündigen /sprochener Urtheil.und denen die in gewalt ihrer VorLavi. Außzug wider die Appellation,münder stehen / auch den Sinnlowarumb die nicht zulässig. ibid.sen soll gehalten werden.LXVII. Von Gerichtskosten / wie dieXLVII. Eydt der Vormünder. 36.tarxt und gemessigt werden sol-ILVIII. Ven Curatorenlen.XIII. Von Beweisungen ins ge= LXVIII. Wie / durch wen / und außmein.was ursachen die restitution, Er-L. In Sachen so nicht wie Recht,gäntzung oder Verfrischung ge-oder durch versehentliche vermu-scheben möge.56.tungen bewiesen / niemand mitLXIX. Von Testamenten.Eyden zu beladen.LIX. Von Succession und Erbungabſtei⸗
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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
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