XXIX
§ 9.
Verreibungen aus den Urtinkturen hergestellt.
Um mit den flüssigen Arzneimitteln an Arzneigehalt gleichwertige Potenzen zuerhalten, werden je nach dem Arzneigehalt der Urtinktur entsprechende Mengen desPräparates mit Milchzucker verrieben.
Zentesimalskala.
2 Oewichtsteile nach § 1 oder § 2 mit 99 Oewichtsteilen Milchzucker geben die 1. Zentesimal-
verreibung.
3 Gewichtsteile der Urtinktur nach § 3 mit 99 Gewichtsteilen Milchzucker geben die 1. Zentesi-
malverreibung.
1 Gewichtsteil Urtinktur nach § 4 mit 9 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 1. Zentesimalver-reibung.
1 Gewichtsteil der 1. Zentesimalverreibung mit 99 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 2. Zen-tesimalverreibung.
usw.
Dezimalskala.
20 Gewichtsteile der Urtinktur nach § 1 oder § 2 mit 90 Gewichtsteilen Milchzucker, bzw.
30 Oewichtsteile der Urtinktur nach § 3 mit 90 Gewichtsteilen Milchzucker werden allmählichbis zur völligen Trockenheit verrieben und noch so viel Milchzucker zugesetzt, daß dasGesamtgewicht 100 Gramm beträgt. Dieses ergibt die 1. Dezimalpotenz.
10 Gewichtsteile der 1. Dezimalpotenz mit 90 Gewichtsteilen Milchzucker geben die 2. Dezi-nialpotenz.
usw.
B. Herstellung der Tabletten.
Die homöopathischen Arzneitabletten werden 0,1 und 0,25 Gramm schwer an-gefertigt. Die Herstellung geschieht lediglich durch Druck mittels einer Tabletten-maschine aus den nach den §§ 7—9 hergestellten Verreibungen, also ohne Verwendungirgendeines Bindemittels.
C. Herstellung der Streukügelchenpotenzen.
Die Streukügelchenpotenzen werden aus reinen Zuckerkügelchen durch Befeuchtenmit flüssigen Potenzen erhalten. Man verfährt hierbei in der Weise, daß man eine gewisseMenge Zuckerkiigplchen mit dem ca. 100. Teile der betreffenden flüssigen Potenz über-gießt, kräftig schüttelt und unter öfterem Umschütteln trocknen läßt. Die Streukügel-chenpotenzen werden stets mit der Potenzzahl der angewandten flüssigen Potenz be-zeichnet. — Wie bereits Seite XIX erwähnt, verwendet man zur Herstellung von Streu-kügelchenpotenzen am besten die mit 70%igem Weingeist bereiteten flüssigen Potenzen.
Da mindestens 60%iger Weingeist zu deren Herstellung verwendet werden muß, solassen sich von all denjenigen Potenzen, welche mit schwächerem Weingeist bereitetwerden müssen, keine Streukügelchenpotenzen herstellen.