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Dr. Willmar Schwabe's Homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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II. Herstellung der verschiedenenhomöopathischen Arzneiformen.

A. Die Bereitungsweise der Urtinkturen (Essenzen, Tinkturen und Lösungen)

sowie der Verreibungen.

(Der leichteren Übersicht halber in 9 Paragraphen angegeben.)

1. Herstellung der Urtinkturen und deren Potenzen,a) Urtinkturen oder Essenzen aus frischen Pflanzenund deren Potenzierung.

§ 1.

Essenzen, aus gleichen Gewichtsteilen ausgepreßten Saftes und90%igen Weingeistes bereitet.

Arzneigehalt = J /2-

(Unter Berücksichtigung der Grundregel in der 3. Auflage von HahnemannsR. A. M. L. Bd. I, 1830, Seite 11.)

Die zu einem feinen Brei zerstampften Pflanzen oder Pflanzenteile werden gutausgepreßt. Der erhaltene Pflanzensaft wird sofort mit der gleichen Gewichtsmenge90%igen Weingeistes versetzt, kräftig durchgeschüttelt und zum Absetzen beiseite ge-stellt. Nach einiger Zeit wird die Essenz filtriert.

Die nach § 1 hergestellten Essenzen müssen vollständig klar sein. Etwa nachträg-lich entstandene Trübungen sind durch Filtration zu beseitigen.

Potenzierung.

Zentesimalskala.

2 Gewichtsteile der Essenz mit 98 Gewichtsteilen 45%igem Weingeist geben die 1. Zentesimal-potenz.

1 Gewichtsteil der I. Zentesimalpotenz mit 99 Gewichtsteilen 45%igem Weingeist gibt die

2. Zentesimalpotenz.

usw.

Decimalskala.

2 Gewichtsteile der Essenz mit 8 Gewichtsteilen 45%igem Weingeist geben die 1. Dezimalpotenz.1 Gewichtsteil der 1. Dezimalpotenz mit 9 Gewichtsteilen 45%igem Weingeist gibt die 2. Dezi-malpotenz.

usw.

Ad usum externum werden, wenn keine besondere Vorschrift für das Präparat ge-geben ist, 1 Gewichtsteil Urtinktur und 1,5 Gewichtsteile 45%iger Weingeist gemischt.

§ 2.

Essenzen, aus gleichen Gewichtsteilen des berechneten Saftes und90%igen Weingeistes bereitet.

Arzneigehalt = 1 I 2 .

(Unter Berücksichtigung der Grundregel in der 2. Auflage von HahnemannsR. A. M. L. Bd. V, 1826, Seite 122.)

Zu der nach Seite XIII mit der Hälfte ihrer Gewichtsmenge Weingeist versetztenPflanzenmasse wird noch so viel 90%iger Weingeist hinzugefügt, daß dessen Gewichtdem Gewichte des in der Masse bestimmten und enthaltenen Saftgehaltes gleich ist. DieMasse wird dann kräftig durchgearbeitet und zur Mazeration 814 Tage beiseite gestellt.

Nach dieser Zeit wird die Masse ausgepreßt und die Flüssigkeit nach mehrtägigerRuhe filtriert. Die nach § 2 hergestellten Essenzen müssen vollständig klar sein. Etwanachträglich entstandene Trübungen sind durch Filtration zu beseitigen.