Vaterlandsliebe.
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tzkii. Die Regungen dieser mit dem Boden der Heimat verwachsenen Vaterlands-liebe läßt Schiller den Helden seiner Räuber (IV, 1) in treffenden, tief empfundenen«erteil ausdrücken. Und was das Gemüth des Dichters in inhaltreicher Unmittel-krkeit ausgesprochen hat, das bestätigt der Verstand der Verständigen. Schleier-macher sagt (Grundriß der philos. Ethik. Hcrausgeg. von Twesten, S. 146, 8-129):Kuschen und Boden gehören wesentlich zusammen, daher auch der Boden das ersteöhject der Anziehungskraft, der Liebe für alle ist;" und daran schließt Rothe Theolog.Ethik, 2. Aust., II, S. 433) die Bemerkung an: „Da die Volksiudividualität ihrmsales Princip an dem Boden hat, d. h. überhaupt an dem Inbegriff der materiellenMiturelemente, die seine äußere Daseinssphäre constituiren, so ist das nächste und ur-miinglichste Object der Vaterlandsliebe eben dieser Boden, auf dem das Volk er-wachsen ist." Auch hiernach sind es also nicht gewisse nützliche Eigenschaften deshämischen Bodens, sondern es ist sein natürliches Verwachsensein mit der Volksindivi-duaM dasjenige, was ihn seinen Bewohnern so theuer macht. In der That üben»icht sowohl die vorteilhaften Culturverhältnisse unserer Heimat, welche die Eigen-tümlichkeiten der verschiedenen Länder ausgleichen und darum der Entwicklung einerlstcifischen Vaterlandsliebe minder günstig sind, jenen eigenthümlichen Liebeszauber aufks Gemüth aus, sondern gerade die Eindrücke der Natur selbst, welche in ihrerMiischliche Weisheit und Kraft überragenden Größe uns gegenüber steht. — Aber«chst dem heimischen Boden gilt unsere Liebe allerdings der Volksindividualität, derenEigeuthümlichkeit durch jenen mitbedingt ist; und diese natürliche Anhänglichkeita„ den Volksstamm, welchem wir angehörcn, bildet das zweite für die Consti-dlinmg des Begriffs der Vaterlandsliebe wesentliche Moment. Die Volksgemeinschafthat sich aus der Stammes- und Familiengcmeinschaft erweitert und beruht in letzterMauz, wie diese, auf einem blutsverwandtschaftlichen Verhältnis, in welchem wie dieKamilimliebe, so auch die Vaterlandsliebe, insofern sie Liebe zu dem eigenen Volks-stamme ist, ihre Naturbasis hat. Ein Volk ist ein Inbegriff von Menschen, welchedurch Gemeinsamkeit ihrer Abstammung und physischen Bestimmtheit, wie ihrer geistigenUage und Richtung, insbesondere ihrer Sprache, zu einer Gemeinschaft verbundenwd als solche berufen sind, als ein eigenthümlich ausgestattetes Glied im Organismusda Menschheit das göttliche Gesetz auf eine eigcnthümlichc Weise darzulegen. Solauge der Stamm eine feste Heimat noch nicht gefunden hat, muß die wechselseitigeAnhänglichkeit der Stammesgenossen die eigentliche Vaterlandsliebe ersetzen; und wennda Besitz des bereits gewonnenen Vaterlandes wieder gefährdet und zweifelhaft ge-worden ist, so concentrirt sich die Vaterlandsliebe gleichfalls in der Liebe zu" demligeuen Volk, damit dieses innerlich gestärkt werde, um das ihm unentbehrliche Besitz-ihum des vaterländischen Bodens wieder zu gewinnen. Aber Boden und Volk gehörendock wesentlich zusammen, und« darum -behält Reinhard Recht, mit dessen Wortenwir das bisher Auseinandergesetzte zusammenfassen können (System der christl. Moral,I, S. 709): „Unser Herz empfindet Liebe gegen das Land, in welchem wir geborenu»d erzogen sind, und gegen das Volk, zu welchem wir gehören; beide Arten vonEmpfindungen faßt man unter dem Namen der Vaterlandsliebe zusammen." — Aber»och ein drittes Moment muß zu diesen beiden hinzukommen, und zwar eben dasjenige,wolches von der abstract moralischen Auffassung der Vaterlandsliebe als das ihrenBegriff allein constituircnde aufgefaßt worden ist. Auf der Naturbasis des Volksthumsmdet sich die sittliche Gemeinschaft des Staates, und zum vollen Begriff derVaterlandsliebe gehört darum endlich auch die Liebe zu dem staatlichen Leber: und zudm staatlichen Ordnungen des Landes und Volkes, welchem wir angehören. (Vgl.nrihe a. a. O. II, S. 433 f.) Auch unser vaterländisches Staatsleben lieben wirMchst darum, weil cs das unseres Vaterlandes ist. Entwickelt sich aber diese natür-He Liebe zu ethischer Klarheit, so hängt sie mit bestimmtem Bewußtsein den: staat-chn Gemeinwesen des Vaterlandes an, weil und insofern in demselben das eigen-Mmlrche Wesen unseres Volkes zur Entfaltung und Darstellung kommt. Sie zieht>» dann nicht die staatlicher: Einrichtungen anderer Völker vor, sobald sie, wie trefflich!>e auch an sich sein mögen, doch eben nur diesen Völkern und nicht dem unser::Mögen find; auf der andern Seite aber haftet sie nicht blind und träg an der: Zu-Mderr des vaterländischen Gemeinwesens, wie diese einmal sactisch geworden sind,