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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Schleiermacher.

die Methode auf diesem Gebiete, der Gegenstand mag sein, welcher er will." - 7 ^Bürgerschule existirt thatsächlich in einer zwiefachen Gestalt, als niederechals höhere Bürgerschule. Die niedere Bürgerschule geht der Volksschule dm»«parallel, und ihr von dieser sie unterscheidender Charakter ist nicht sowohl dur»^ ^Rücksicht auf die künftige Bcrufsthätigkeit ihrer Zöglinge bedingt, als vielmehr iU !die Gunst äußerer Verhältnisse, wie sie durch die anregendere Umgebung eines 'scheu Lebens, verbunden mit der größeren Wohlhabenheit der Eltern begründet Iund wie sie die Möglichkeit ßebcn, die Unterrichtsgegenstände der Volksschule hi« z 1größerer materieller Vollständigkeit zu behandeln, ohne daß deren Methode eine !lich andere zu werden brauchte. Die höhere Bürgerschule dagegen und die Gckhrie?schule verfolgen wesentlich höhere Ziele und erfordern deshalb, jede in ihrer Art,eigentümlichen Bildungsstoffen auch eine wesentlich verschiedene Methode. Wirjedoch den diesbezüglichen Deductionen nicht weiter, da sie uns über die dem „sMbuch" gesteckten Grenzen sofort hinausführen müßten. — Aus demselben Grunde l!Luns ein näheres Eingehen auf das, was Sch. über die dritte Periode dcrsilziehung (S. 551—582) ausführt, versagt. Er selbst hat diese Periode, der Nwder Sache entsprechend, bei weitem am kürzesten behandelt. Für die Jugend KVolksschule und der Bürgerschule empfiehlt er nach Beendigung der zweiten PMHandwerksschulen zu gemeinsamer Weiterbildung der Fertigkeit und, damit deinediesen sich leicht entwickelnden Zunftgeist«: das Gleichgewicht gehalten werde, zur Knderung der Gesinnung, insbesondere des Gemeinsinns — recht eigentlich mit sinphetischer Vorschau — eine „allgenreine und dem Hauptmaterial nach gymnajW iVereinigung der Jugend," organistrt im Verhältnis mit der in der Gesellschaft k ?stehenden Sitte, und zwar so, „daß sie eine größere Annäherung zur Gleichheit« ;minder begrenzten Gemeinschaft darstelle, ohne die noch fest stehenden Grenzen w ireißen zri wollen." i

Wir haben der religiösen Bildung bisher nirgends gedacht, weil Sch. sch isie gar nicht als eine Aufgabe der Schule ansicht und weil alles, was er in smErziehungslehre darüber sagt, nur dazu dienen soll, jene Ansicht zu begründen. CeiralAuffassung nach ist zur Entwicklung der religiösen Gesinnung erforderlich, das KNErzieher dem Zögling, als Individuum dem Individuum, mit der vollen, perse«gewordenen Kraft der Liebe und Wahrheit gcgcnübertrete; das ist aber nur in kFamilie möglich, während in der Schule der Lehrer seine Schüler nicht sowohl «KIndividuen, als in ihrer Gesammthcit vor sich hat. Den Religionsunterricht dagcznbetrachtet er als eine Sache der Kirche und nicht der Schule. Wenn er gleich«:!in unseren Schulen einen breiten Raum einnimmt, so ist das nach Sch.s Ansicht«ein Rest aus jener Zeit, in welcher die Kirche selbst zur Begründung und Auslmtizihrer reformatorischen Tendenz Schulen gründen und einen bestimmenden Einfluschsie gewinnen mußte, ein Verhältnis, welches jetzt nicht mehr besteht. Er fast MUrtheil über diese ebenso wichtige als controverse Frage in die Sätze zusaimL„Wenn man nun in neuerer Zeit in den öffentlichen Anstalten überhaupt ansängt, kalten Zustand wieder herzustellen: so ist das nur als ein Misvcrständnis zu bezeichn!»,in keiner Weise als ein Fortschritt. Das Wiederaufnehmcn und Hervortrete» kAndachtsübungen und des Religionsunterrichtes hängt mit einer besonderen Mfication des religiösen Interesses zusammen; so kommt noch ein Nachtheil hinzu, ick»eine Einseitigkeit hincingelegt wird; eine bestimmte Auffassung des Christenth«,nicht von allen der Kirche angchörcnden Gliedern anerkannt, findet mehr oder weniznEingang und wird in den Schulen bevorzugt, und die Schule, die das ausglcichc«Princip stets im Auge haben sollte, ruft eine Opposition hervor gegen einen Thsihden das religiöse Leben in einem andern Umkreise gewonnen hat,' und gegen das csrecht wirksame religiöse Leben in den Familien. Gerade in solchen Zeiten, wirkunsrige ist, sollte man in den Schulen nicht den Religionsunterricht hervorheben.'Man wird gegen diese Ansicht nicht ohne Grund einwenden können, daß die MWendigkeit, bei Behandlung des religiösin Elements in der Schule solche Torsnhempfehlen zu müßcn, immerhin nicht als Symptom eines gesunden und normal!»Zustandes der Gemeinde betrachtet werden kann; daß man dieses Element auS krSchule schon um deswillen nicht verbannen dürfe, weil man es eben nicht verbann!»