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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Mädchenschule.

Anstand, die Schule, welche vorzugsweise von weiblichen «Schülerinnen aus „bessernFamilien" besucht wird, Mädchenschule zu heißen. Unter der letzteren versteht manvielmehr jetzt gewöhnlich nur diejenigen Massen der Volksschule (s. d. Art.), in welchenbei der Geschlechtcrtrcnnung (s. auch d. Art.) bloß weibliche Schülerinnen aus denuntern Schichten der Gesellschaft sich befinden. Diese Schulen gehören der neuenZeit an. Das „Mädchen" ist erst seit dem Laufe des vorigen Jahrhunderts schul-bercchtigt und schulpflichtig geworden. Wenn von da an die Volksschule die gemischtenGeschlechter aufnahm, so brachten es nach und nach verschiedene Ursachen mit sich,daß in Städten und größeren Landgemeinden die Geschlechter getrennt und besondereMädchenclasscn errichtet wurden. Die hauptsächlichsten dieser Ursachen waren die großeAnzahl von Schulkindern in einer Gemeinde, und das besondere Bedürfnis der Mädchen-bildnng, welchem nach dem Uebertritt der Knaben besserer Bürgcrfamilien in höhereUnterrichtsanstaltcn nun in den gemischten Elasten, wo nur noch unbemittelte oderminderbefähigte Knaben zurückgeblieben waren, nicht mehr genügend hätte entsprochenwerden können. Denn auch in solchen Städten, in welchen „Töchterschulen" und„höhere Töchterschulen" erricbtet und im Gange sind, wird die Volksschule doch vonverhältnismäßig weit mehr Mädchen als Knaben aus besseren Bürgcrsfamilien bestecht.

Der Unterrichtszwcck in diesen Schulen ist im wesentlichen der gleiche wie in denKnabenschulen und in den gemischten Schulen. Du aber auf die künftige Bestimmungder Schüler bei der Wahl und Behandlung des Unterrichtsstoffes im einzelnen stetsRücksicht zu nehmen ist, so wird in den Mädchenschulen in Unterricht und Erziehungausschließlich die Natur und Bestimmung des weiblichen Geschlechtes im Auge be-halten. Als Unterrichtsfächer für diese Schulen werden in der pädagogischen Literaturseit langer Zeit bezeichnet Religion, Realien (Naturgeschichte, Naturlehre, Geographieund Geschichte), Lesen, Schreiben (Schönschreiben, Rechtschrciben und Aufsatz), Kopf-und Tafelrcchnen, Singen, Zeichnen und von einzelnen auch Formenlehre. Nicmeyer,Schwarz, Bcneke u. a. fordern in diesen Schulen auch Unterricht in den gewöhnlichstenund nöthigstcn weiblichen Handarbeiten, namentlich in Stricken und Nähen, aber nichtin Sticken u. dergl. Da jedoch die geistige Bildung hiedurch uicht verkürzt werdensoll, zum Theil auch manche Mädchen zu Hause oder sonstwo bessere Gelegenheit zumErlernen solcher Handfertigkeiten haben, wird Eisenlohr das Richtige getroffen haben,welcher sagt: „Die Einleitung in die Arbeit selbst muß, wo die Verhältnisse gesundund nicht außerordentlicher Art sind, der Familie zufallen." Da aber die Familiehierin nicht immer ihre Pflicht erfüllt, wird nach Eiscnlvhr der Arbeit und der Arbeits-schule neben der Volksschule ein Platz geschaffen, d. h. denjenigen Mädchen, beiwelchen es nöthig ist, in einigen Stunden der Woche öffentlicher obligatorischer Unter-richt in den genannten Handfertigkeiten ertheilt werden müßen (s. d. Art. Industrie-schule). Die Volksschule bereitet für diesen Unterricht vor durch angemessenen Unter-richt in der Formenlehre und im Zeichnen. Wenn man dazu auch noch einen Unterrichtin der Haushaltungskenntnis und in der Wartung und Pflege der Kinder von derMädchenschule verlangt, so muthet man ihr offenbar etwas zu, was nur dem häus-lichen Kreise angehört und ohne Gelegenheit und Mittel zu geeigneter Uebung garnicht auszuführen ist. Wenn ferner Beneke noch „als wesentliche Unterrichtsgegenständein die Mädchenschulen ausgenommen zu sehen wünscht einen Inbegriff elemcntarischerVorschriften für die erste Erziehung in Verbindung mit einer Art von pragmatischerAnthropologie und eine moralische Unterweisung zur Begründung eines einfachen,häuslichen, genügsamen Sinnes": so ist das letztere einfach Aufgabe des Religions-unterrichts und des sittlichen Geistes der Schule überhaupt; für das erstere aber wirdwährend der Schuljahre die Auffassungsfähigkeit und das Interesse im allgemeinennoch zu gering sein. Wenn die Schule die sittliche Erziehung der Mädchen selbst sichzur angelegentlichsten Aufgabe macht, erfüllt sie eben damit schon die erste und wich-tigste Bedingung der Vorbereitung derselben für ihre künftige Erzichungsthätigkeit.Etwas anderes ist es, wie Schwarz, Riecke u. a., auch ein gewißes Maß von Leibes-übungen unter die Unterrichtsgegenständc der Mädchenschule aufzunehmen, sie ver-langen damit etwas, was für das weibliche Geschlecht in vielfacher Hinsicht ebensowichtig ist, als für das männliche. Es sollten darum diese Leibesübungen billig auchin Mädchenschulen zum obligaten Unterrichtsfache gemacht werden; aber ein in jeder