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IV.
ie Forderung, dafs- zur Erhaltung eines gesunden Nerven-systems und zur Gesundung eines angegriffenen ein richtigesVerhältnis zwischen Erwerb von Nervenkraft und Veraus-gabung solcher — ein angemessener Wechsel von Thätigkeit und Ruhehergestellt werden müsse, nötigt uns vor allen Dingen zur Besprechungder Überbürdungsfrage. Seitdem im Jahre 1804 der Arzt Peter-Frank auf diesen Punkt als eine Quelle von Erscheinungen, welche indas Gebiet der Psychiatrie gehören, aufmerksam gemacht hat, ist die Ver-handlung bis auf die Gegenwart eine sehr umfassende und lebhafte ge-wesen. Als wichtigstes Resultat derselben erwähnt Emminghaus, »dafsin der Mehrzahl der einschlägigen Krankeitsfälle erbliche Prädispositionenzu Nerven- und Geisteskrankheiten nachzuweisen war *)« ; »dafs die in-dividuelle Anlage der betreffenden Kinder gegenüber den Anforderungender Schule und namentlich dem, was mit diesen Anforderungen zu-sammenhängt, zu schwach war * 2 ), und sich so zur Nervosität und zuSchlimmerem entfaltete. Gegen einen der heftigsten Ankläger derSchule, den von uns schon erwähnten Hasse, bemerkt der an-gesehenste unserer Irrenärzte, Professor v. Kr afft-Ebing in Wien,jener habe den schädlichen Einfluss der Überbürdung wohl überschätzt,wenngleich der das jugendliche Gehirn schädigende Einflufs geistigerÜberanstrengung nicht bestritten werden könne 3 ). Allerdings hat sichder Streit vorzugsweise um die hohem Knabenschulen gedreht, aber
') Emminghaus, Die psychischen Störungen im Kindesalter, S. 35.
2 ) Emminghaus a. a. O. S. r4l.
3 ) Krafft-Ebing, Lehrbuch der Psychiatrie I, 168.