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Nervosität und Mädchenerziehung in Haus und Schule
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Verschiedene schädliche Einflüsse.

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erfordert, dafs die Kinder in der Schule nicht gedrängt sitzen und untersteter Aufsicht des Lehrers sind, dafs sie geeignete Subsellien haben,dafs im Unterricht mit äufserster Vorsicht alles vermieden wird, was inirgendwelcher Weise die sexuelle Sphäre erregen könnte. Der Unter-richt rnufs überdies in anregender, fesselnder Weise dargeboten werden,damit das Gefühl der Langeweile bei den Kindern nicht aufkomme.Der gleichzeitige Besuch des Abortes von zwei Kindern mufs strengverboten sein, und denjenigen Schülerinnen, welche während des Unter-richts die Klasse verlassen, die schleunigste Wiederkehr zur Pflicht ge-macht werden 1 ).«

Das Meiste bleibt freilich den Eltern zu thun übrig, welche zu-nächst über die Enthaltsamkeit betreffs reizbarer Nahrung zu wachenhaben. Vorsichtig geleitete Turnübungen, Schwimmen u. dergl. sindebenfalls gute Bewahrungsmittel, weiterhin zweckmäfsige Kleidung, nichtzu weiche und zu warme Betten, sowie sorgsame Leitung des Umgangsund der häuslichen Lektüre. In mannichfacher Hinsicht verwerflichsind die sogenannten Kinderbälle. Besonders bei erblich belastetenIndividuen erregen sie frühzeitig das Geschlechtsleben 2 ), und doch gehörtihre Veranstaltung in sehr vielen gebildeten und um das Wohl ihrerKinder besorgten Familien zum guten Ton; ja, es giebt sogar »höhereTöchterschulen«, welche, auf die Eitelkeit der Mütter spekulierend, dieKinderbälle zum Schülerfange benutzen! Öffentliche Kinderbälle,wie wir sie kürzlich in einer Zeitung 3 ) angezeigt fanden, sollten vonder Polizei untersagt werden.

Bei manchen Mädchen können ganz unschuldige Berührungen, jakörperliche Züchtigungen seitens männlicher Personen in sexueller Hin-sicht von nachteiligem Einflufs sein 4 ). Daher empfiehlt es sich nicht,den Turnunterricht der Mädchen von männlichen Lehrkräften erteilenzu lassen.

') Baginsky, Schulhygiene, S. 467.

2 ) Vgl. Rousseau, Bekenntnisse. Deutsch von Schiicking. S. 24 f.i) Strafsburger Post vom 15. Febr. 1890.

4 ) Vgl. Rousseau a. a. O. S. 25.