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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Beilagen.

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IX. Stadt Görlitz

1) Einen Wechselbrief an den Kcucral-lllajor

von Hämin ä. ä. 30. llan. zahlbar indem Breßlauer Johannis-Marckt 2000.

St. vucaten oder in neuen ^u^ust ll'or Rthlr. 16,000. - -

2) Einen dergleichen im Breßlauer Marien-

Marckt zahlbar 2000. vucaten oder . - - 16,000. - -

3) Einen dergleichen im Breßlauer Elisabeth-

Marckt zahlbar 3000. vucaten oder . - - 24,000. - -

X. Der Graf von Promnitz zu Sorau an den

Vcncral-Llajor von Möllendorf eine Ver-sicherung auf.- - 30,000. - -

c>. 0. 1. vebr. a. c. halb auf llollau. undhalb auf lilicllacl. zahlbar.

XI. Die Herrschafften Forst und Pförthen eine

Verschreibung an den Vcusral-LIajor vonMöllendorf 0. cl. 5. vcbr. a. c. in der

Nicllacl-Messe zahlbar.- - 12,000. - -

Cammer-Rath Heineken einen Wechsel ä. . . - - 10,000. - -

XII. Es ist auch der zwischen dem vcncral->lajor von viuclcn und dem Cammer-

Lommissario Lorentz wegen derer Vorccllain-Bestellungen unterm 7.vcbr.a. c. geschlossene Vergleich unter denen zu erfüllenden Verschreibungenmit begriffen.

Hierüber annoch:

rV. Auf Verschreibungen des Grafen von volra

äe ao. 1759. laut gegebener Berechnung . Rthlr. 37,786. 13. 5.

L. Wechselbrief von Johann Christian Renner vom3. Lcxtbr. 1759. von dem von Dieskauan die Preuß. Haupt - LbaZa/iu - Lasse in-

llossiret unterm 31. llau. 1763.- - 1,000. - -

Uromas b'rlll. von vritscll. vrvalä vrieclericll von HertLberg.

Da in dem zwischen Seiner Königlichen Majestät in Pohlen und SeinerKöniglichen Majestät in Preußen unterm heutigen Dato getroffenen Friedens-Schluß fest gesetzet worden, daß von dem Eilsten b'ebruar. inclusive an ge-rechnet, alle Kriegs-Vraestationes in Sachsen csssiren, und die ChnrsächsischcnLande in Zeit von Drey Wochen, nach geschehener Auswechselung derer Uati-twationen, von denen Königlich Preußischen Droupxen evacuiret werden sollen,beydes aber, wegen der dabey vorkommenden Umstände einige Erläuterungenbedarf, so haben die Unterzeichnete beyde Gevollmächtigte folgende Neben-Louvention verabredet und geschlossen.