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Lchiußverhandluilgeii.
und Johannisberg im Österreichischen einen Landeshauptmann inder Person des Freiherrn von 8 t. Durch diesen Canal unter demVorwand der nöthigen 6 oinmuuientioii in Bißthumö Diensten,beförderte derselbe seine OorrvsiroiiäöriL nach Wien ungestört.Ja, eS ist dieser von St. vor der Entweichung des Bischofs miteiner starken Geldrlmösss nach Wien Vvrausgegangen, wozu derBischof theils aus denen Oasseu piorum coriiorum, theils ausseinen hiesigen revöiruss die Gelder kounürct. Während derAbwesenheit desselben hat er durch Entziehung vieler Onsssn-Gelder diesseitigen AnthcilS sich in die näiniuistrntion des tsm-porels vom Bißthum invlirt, die Onsseu-Bediente und Beamtezur Untreue und Entweichung verleitet und lauter solche widrigeHandlungen bewiesen. Wenn ein Breslauer Bischof kein ns/Uunin seiner viöess im Oestcrreichischen Schlesien hat, ist es nicktmöglich, sich so sicher und leicht in die Angelegenheiten des Biß-thnms diesseitigen Antheils zu nreliren. — Auch mitten imFrieden giebt es unzählige Fälle, welche nachtheilig sind: AlleVerfügungen in Angelegenheiten des stntus Oniriöralis, oseouo-iniosi militnris und der UinnnxL Sr. Majestät sind durch denBischof jenseits in seiner dortigen ^ossession und seinen Be-dienten ooinmuuicmble. — Auch die Verfassungen des Bißthumsgeben zu (lollisiouen beider Höfe bey jeder 86<U8vn6nu2 Gelegen-heit. — — — Alle diese Ilmstände sind in der Folge, falls einneuer Bischof werden sollte, nicht zu besorgen, wenn die Zöpnrntivndes Breslauer Bißthnms geschiehet. Der neue Bischof ist an keinBelehnungsgesuck des Wiener Hofs wegen der dortigen Güterund an kein vnsnllnAnnm des letzten: gebunden. Se. Königl.Majestät aber haben einen von Allerhöchstderoselben allein clöimii-rleuten Bischof; — und wenn solchergestalt auch die GrafschaftGlatz von der Prager DiöceS, und der diesseits gelegene LnttselisrDistrikt der Oimützer Diöces entzogen wird, so hat der WienerHof durch dessen Bischöfe weder mit der schlesischen Geistlichkeit