Druckschrift 
Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
Seite
158
Einzelbild herunterladen
 

158

SchlußvcrhandLurigcii.

^Huoiciuo 8. öl. Ie R. äs ?r. ns soit nnounemeutiirtoutioriiiös de woloster Is libre sxoreieo de In He-ÜKion ftntliolicjuö en Lilesie, Llle se i-eserve rieurnoius ä oet o^nid Iss Droits du 8ouveraiu snnsuueuue exoeption ou liwitutiou."

Die katholischen Verhältnisse in Schlesien hatten seit derEinverleibung dieser Provinz der preußischen Regierung mancherleiSorgen gemacht. Die neu gezogene Landesgrenze ließ einen Thcilder Diöccse des Bischofs von Breslau ans österreichischem Gebiete,während die Grafschaft Glatz zum Bisthum Prag gehörte. Schonim Jahre 1748 war der Versuch gemacht worden, diese letzteredem Bisthum Breslau zu incvrpvriren und dagegen die aus-wärtigen Bestandtheile des letzteren zum Bisthum Olmntz abzu-trcten. Damals ward diese Angelegenheit nicht zum Schluß ge-bracht und daher im Jahr 1754 aufs neue angeregt, als es sichum die Separation der Jesuiten in der Grafschaft Glatz und dieAnordnung eines besondcrn Provinzials von diesem Orden inSchlesien handelte. Der damalige Bischof von Schafgotsch wider-setzte sich jedoch lebhaft, angeblich wegen finanzieller Einbußen,welche der Bischof von Breslau erleiden müsse, indem die Ein-nahmen aus der Grafschaft Glatz keine genügende Entschädigungfür die Rcvenücn darböteu, welche aus den österreichischen Par-cellen des Bisthums gezogen würden und auf einige zwanzig-tausend Gulden zu schätzen seien.

Eine kurze Denkschrift, welche dem preußischen Bevollmächtigtenin Hubertusburg bei den Verhandlungen über diesen Punkt Vor-gelegen hat, äußert sich über die bestehenden Zustände in sehranschaulicher Weise.Es wird Niemand absprechen," sagt sie,daß das intorosse lisAiuin in Absicht des Status rtz'tpudlioasdem Bischöflichen privat-Nutzen billig vorznziehen sei. Da derRömisch Katholische Olerus in Schlesien nebst denen übrigenReligions-Verwandten einen halben Theil derer Schlesischen Landes-