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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Stande zu dringen, wenn man sich nicht sächsischerseitS dazu ent-schlossen hätte, die Hoffnung ans eine wirksame und thatsächliÄ'eUnterstützung Oesterreichs fahren zu lassen und sich mit den Be-dingungen zu begnügen, welche von Preußen zu erreichen waren.

Es ist eine eigentbümliche, charakteristische Erscheinung dieserFriedenoverbandlungen, namentlich in ihrem jetzigen Stadium,daß nicht etwa die vereinten Anstrengungen Oesterreichs undSachsens die Erlangung des Friedens zu beschleunigen bestrebtwaren, sondern daß Sachsen und Preußen gewissermaßen gemein-schaftliche Sache machen mußten, um daS Friedenswerk seinen!Ende zuznfübren.

Nachdem einmal der Borschlag, Frieden zu schließen, gemachtund angenommen worden war, kam es vor allen Dingen darausan, zu wisse», ob Oesterreich die Grafschaft Glatz behalten oderheransgeben wolle. Nun hatte der König von Preußen von An-fang an erklärt, daß er nur ans Grund der Wiederherstellung desBesitzstandes von 1756 unterhandeln werde; ohne Rückgabe vonGlatz war demnach nicht an Frieden zu denken. Das WienerEabinet war scharfsichtig genug, um ermessen zu können, daß dieseErklärung des Königs ernsthaft gemeint sei und daß er davonnicht ablassen werde. Wenn also der Wiener Hof ans Friedens-»nterhandlungen einging, so muß der Entschluß gleich anfangsgefaßt worden sein, dieses Opfer zu bringen; seiner wahren Würdeund seinen Verpflichtungen gegenüber Sachsen hätte es mehr ent-sprochen, von vorn herein seine wirklichen Entschließungen ans-richtig kund zu geben, die Ausführnng derselben aber von festenBedingungen zu Gunsten Sachsens abhängig zu machen. Letztereshatte während des ganzen langen Krieges eine so unbeschränkteErgebenheit gegen das Hans Oesterreich bewährt und im Interessedes letzteren so unsäglich gelitten, daß es zur Forderung vollsterRücksichtsnahme berechtigt erscheint. Hier war nun die Gelegen-heit gegeben, für Erlangung eines vortbeilbasteren, oder richtiger