Schriftenwcchsel zwischen Preußen und Sachsen.
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keine weiteren Illusionen; der Baron Fritsch erörterte in mehrerenBerichten jeden einzelnen Punkt, unter Hervorhebung derjenigenthatsachlichen Verhältnisse, welche bei der Erwiederung in denVordergrund gestellt werden müßten, und der Chnrprinz ließ esnicht an den dringendsten Schreiben an den Grafen Flemmingfehlen, um durch diesen den Wiener Hof zu einem wirklich er-sprießlichen Auftreten für die sächsischen Interessen zu vermögen.Der Erfolg dieser letztem Schritte konnte jedoch selbstverständlich nichtabgewartct werden, und so ward denn die sächsische Replik vonFritsch redigirt und in der Sitzung vom 17. Januar übergeben I.
Im Art. 1 begnügt man sich, hinsichtlich der Entschädigungen re.ans den Inhalt des Art. 5 Bezug zu nehmen, und rechnet dabeiauf die Gerechtigkeit und Billigkeit des Königs von Preußen.
Im Art. 2 bezieht man sich auf die Bemühungen Sachsens,daß andere Höfe, welche Rückerstattungen an Preußen zu machenhätten, mit dem 1. Januar 1763 alle Contributioncn anfhörenließen. Jedenfalls sei cs allgemeiner Grundsatz, daß die Feind-seligkeiten und Kricgsleistnngen mit dem Tage der Unterzeichnungdes FricdcnstractatS oder der Präliminarien aufhörtcn. Gleicher-weise endigten auch alle andern Forderungen so wie die Bei-treibung der Rückstände, und da der König sich in der Antwortauf den österreichischen Uröois hiezu bereit erklärt habe, so hvffeman für Sachsen ein Gleiches. Es seien von sächsischen Unter-thanen vielfache Wechsel ausgestellt wurden, und zwar erzwungenerWeise, und nicht blvs für verfallene Cvntribntiouen, sondern selbstfür zukünftige, und für solche, deren Erlangung unmöglich ge-schienen. Von der Billigkeit des Königs werde erwartet, daß erhierauf verzichten werde.
Im Art. 3 wird die Hoffnung ausgesprochen, daß der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Tractats und der Ratification
') Beilage (j.